Die Burgergemeinde Studen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und untersteht dem Gemeindegesetz. Sie ist eine Personalgemeinde, der bestimmte Personen angehören, die das "Burgerrecht" besitzen. Dieses wird vererbt, kann aber auch erworben werden. Im Gegensatz dazu sind Einwohnergemeinden sogenannte Territorialgemeinden. Die Burgergemeinde verfügt weder über ein öffentlich-rechtliches Territorium noch über eine Steuerhoheit. Im Gegensatz zu anderen Gemeinwesen ist sie steuerpflichtig.
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Die Burgergemeinde vermietet ihr WaldhausExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für private Anlässe.