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Finanzen

Gebühren

Die Einwohnergemeinde Studen BE erhebt Gebühren zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben. Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach den Bestimmungen des Kantons Bern, insbesondere dem Gemeindegesetz (GG) und der Gemeindeverordnung (GV).

Grundsätze

  • Gebühren werden nach dem Kostendeckungs- und Verursacherprinzip erhoben.
  • Die Gemeinde ist verpflichtet, ihre Finanzen gesetzeskonform, ausgeglichen und transparent zu führen.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zu den aktuellen Steueranlagen und Gebührenansätzen finden Sie im jeweils gültigen Budget sowie in den entsprechenden Reglementen der Gemeinde Studen BE.

Gebührensätze, die in der Kompetenz des Gemeinderats liegen:

Wehrdienstpflichtersatz 3.8 % 1 des Staatssteuerbetrages max. CHF 400.00
Hundetaxe CHF 100.00 pro Hund
Abwasser jährlich wiederkehrende Gebühren (exkl. MwSt.) CHF 2.00 pro m3 Frischwasserverbrauch
CHF 75.00 Grundgebühr pro Haushalt
CHF 200.00 Grundgebühr pro Landwirtschaftsbetrieb resp. Gewerbe
Einmalige Anschlussgebühren CHF 226.25 / Belastungswert Einleitung Schmutzabwasser 2
CHF 226.25 / Belastungswert Einleitung Regenabwasser 2
Abfall jährlich wiederkehrende Kehrichtgrundgebühr (exkl. MwSt.) CHF 160.00 pro Wohnung (inkl. Leerstand)
CHF 200.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) sowie pro Landwirtschaftsbetrieb, unabhängig von dessen Grösse Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von bis zu 200 m2
CHF 300.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von bis zu 600 m2
CHF 500.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von bis zu 1'200 m2
CHF 950.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von über 1'200 m2
jährlich wiederkehrende Grünabfallgrundgebühr 3 CHF 50.00 pro Wohn- oder Betriebsgebäude (Hauptgebäude)

1 wird gemäss vertraglicher Vereinbarung durch den Gemeinderat Brügg festgelegt

2 Diese Gebührenansätze basieren auf dem Berner Baukostenindex von 164.4 Punkten (Stand 01.10.2024). Bei Erhöhung resp. Senkung des Baukostenindex passt der Gemeinderat die Gebührenansätze im gleichen Verhältnis an.

3 neu seit dem Jahr 2026 (Beschluss Gemeindeversammlung vom 08.12.2025)

Die Wasserversorgung ist Sache der SWG Worben (Seeländische Wasserversorung, Gemeindeverband), die Gebühren der Wasserversorgung werden durch die SWG festgelegt.

Weitere Gebühren sind im Gebührenreglement inkl. Gebührentarif der Einwohnergemeinde Studen BE zu finden.

Hauptstrasse 61
2557 Studen

 info[at]studen.ch  +41 32 374 40 80
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