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Politik

Finanzen

Die Finanzen der Einwohnergemeinde Studen BE umfassen die Planung, Steuerung und Kontrolle sämtlicher finanzieller Mittel der Gemeinde. Sie bilden die Grundlage für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und richten sich nach den Vorgaben des kantonalen Rechts, insbesondere dem Gemeindegesetz (GG), der Gemeindeverordnung (GV) sowie den Bestimmungen zum Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2).

Aufgaben

Die Finanzverwaltung ist insbesondere zuständig für:

  • die Erarbeitung des Budgets und der Finanzplanung
  • die Führung der Gemeinderechnung und die Erstellung des Jahresabschlusses
  • das Rechnungswesen inklusive Zahlungsverkehr, Inkasso und Mahnwesen
  • die Bewirtschaftung von Vermögen und Verpflichtungen
  • die Unterstützung von Gemeinderat und Verwaltung in finanzrechtlichen Fragen

Die operative Ausführung dieser Aufgaben erfolgt durch die Finanzverwaltung. Die finanzpolitische Gesamtverantwortung sowie die strategische Steuerung des Finanzhaushalts liegen beim Gemeinderat im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben.

Grundsätze

Die Gemeindefinanzen werden nach den gesetzlichen Grundsätzen geführt:

  • Gesetzmässigkeit
  • Haushaltsgleichgewicht
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Zuständigkeiten

Die finanziellen Kompetenzen richten sich nach dem Organisationsreglement und der Organisationsverordnung der Einwohnergemeinde Studen BE:

  • Die Gemeindeversammlung beschliesst insbesondere das Budget, die Steueranlage sowie die Jahresrechnung.
  • Der Gemeinderat ist für die Führung des Finanzhaushalts, die Erstellung des Budgets und der Jahresrechnung sowie deren Antragstellung an die Gemeindeversammlung verantwortlich.

Die Verwaltung stellt die operative Umsetzung und den gesetzeskonformen Vollzug sicher.

Budget

Das Budget ist das zentrale Planungsinstrument der Gemeinde und enthält alle erwarteten Aufwendungen und Erträge für das kommende Jahr. Es wird vom Gemeinderat erarbeitet und der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Mit dem Budget werden gleichzeitig die finanziellen Mittel für die Aufgabenerfüllung sowie die Steueranlage festgelegt.

Ergebnis vor Abschreibungen

Jahr Aufwand Ertrag Ergebnis
2026 CHF 18'449'564.75 CHF 18'376'605.75 CHF 72'959.00
2025 CHF 17'695'981.40 CHF 18'117'097.50 CHF 421'116.10
2024 CHF 16'781'861.00 CHF 17'367.525.65 -CHF 585'664.65
2023 CHF 15'966'666.05 CHF 16'376'116.60 -CHF 1'959'411.09
2022 CHF 15'753'780.70 CHF 16'134'039.45 -CHF 380'258.75
2021 CHF 15'225'322.30 CHF 14'962'936.40 +CHF 262'385.90

 

Jahresrechnungen

Die Jahresrechnung zeigt die effektiven Aufwendungen und Erträge sowie die finanzielle Lage der Gemeinde für das vergangene Jahr. Sie wird vom Gemeinderat erstellt und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Die Jahresrechnung dient der Rechenschaftsablage und ermöglicht den Vergleich mit dem Budget sowie die Beurteilung der finanziellen Entwicklung.

Ergebnisse

Jahr Gesamthaushalt Allgemeiner Haushalt Spezialfinanzierung Abfall Spezialfinanzierung Abwasser
2025 -CHF 50'802.82 -CHF 87'440.09 -CHF 1'249.73 CHF 37'887.00
2024 -CHF 536'137.53 -CHF 526'343.06 -CHF 9'682.11 -CHF 112.36
2023 CHF 1'874'021.71 CHF 1'902'262.68 -CHF 12'749.94 -CHF 15'491.03
2022 CHF 1'057'722.68 CHF 1'102'309.39 -CHF 1'549.73 -CHF 43'036.98
2021 -CHF 206'494.35 -CHF 255'587.41 +CHF 4'172.66 +CHF 44'920.40

 

attachment
Jahresrechnung 2025.pdf (PDF, 3.7 MB)
attachment
Jahresrechnung 2024.pdf (PDF, 3.6 MB)
attachment
Jahresrechnung 2023.pdf (PDF, 3.8 MB)
attachment
Jahresrechnung 2022.pdf (PDF, 4.7 MB)
attachment
Jahresrechnung 2021.pdf (PDF, 4 MB)

Finanzkennzahlen

Zur Beurteilung der finanziellen Lage verwendet die Einwohnergemeinde Studen BE ausgewählte Finanzkennzahlen gemäss Organisationsreglement. Diese werden im Rahmen von Budget und Jahresrechnung ausgewiesen und anhand eines Ampelsystems (grün, gelb, rot) bewertet. Das System ermöglicht eine rasche Einschätzung der finanziellen Entwicklung und dient dem Gemeinderat sowie der Gemeindeversammlung als Grundlage für finanzpolitische Entscheide und allfällige Steuerungsmassnahmen.

Gesamthaushalt

Kennzahl 2025 2024 2023 2022 2021 ∅ 5 Jahre
Nettoverschuldungsquotient (NVQ) -130.6 % 130.2 % 114.0 % 106.7 % 120.5 % -119.96 %
Selbstfinanzierungsgrad (SFG) 146.6 % 66.1 % 216.2 % 125.7 % 78.7 % 131.13 %
Zinsbelastungsanteil (ZBA) 0.3 % 0.2 % 0.5 % -0.1 % -0.1 % 0.16 %
Bruttoverschuldungsanteil (BVA) 46.8 % 49.7 % 47.8 % 56.6 % 63.7 % 52.5 %

 

Interpretation

Nettoschulden in % des Fiskalertrages (inkl. Finanzausgleich): Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil der direkten Steuern der natürlichen und juristischen Personen +/- Finanzausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschulden zu tilgen. Der negative Wert zeigt hier an, dass gar keine Nettoverschuldung vorliegt, weil das Vermögen höher ist als die Schulden.

Selbstfinanzierung in % der Nettoinvestitionen: Der Selbstfinanzierungsgrad gibt Antwort auf die Frage, bis zu welchem Grad Investitionen aus selbst erwirtschafteten Mitteln bezahlt werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100% führt zu einer Neuverschuldung, was mittelfristig nur tragbar ist, wenn ein Bilanzüberschuss besteht. Liegt der SFG über 100%, können Schulden abgebaut werden.

Nettozinsen in % des Laufenden Ertrages: Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf die Frage, wie viel vom Laufenden Ertrag für Nettozinsaufwand ausgegeben wird. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Studen hat mit 0.3 % eine tiefe Belastung.

Bruttoschuld in % des Laufenden Ertrages: Der BVA zeigt die Verschuldungssituation der Gemeinde und beantwortet die Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Die Kennzahl gibt Antwort auf die Frage, zu welchem Anteil die Ertragsseite beansprucht würde, wenn die Bruttoschulden auf einmal abbezahlt werden müssten. Ein BVA von 46.8 % gilt als sehr gut.

Steuern

Die Einwohnergemeinde Studen BE erhebt Steuern zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben. Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach den Bestimmungen des Kantons Bern, insbesondere dem Gesetz über die direkten Steuern (StG) sowie dem Gemeindegesetz (GG) und der Gemeindeverordnung (GV).

Festlegung von Steuern

Die Höhe der Gemeindesteuern (der Steueranlagefuss und die Liegenschaftssteuer) werden jährlich im Rahmen des Budgets für das Folgejahr festgelegt. Zuständig dafür ist die Gemeindeversammlung, an der die Stimmberechtigten über die entsprechenden Ansätze beschliessen.

Grundsätze

  • Die Steuererhebung erfolgt auf Basis der kantonalen Steuergesetzgebung; die Gemeinde legt insbesondere den Steuerfuss (Steueranlage) fest.
  • Die Gemeinde ist verpflichtet, ihre Finanzen gesetzeskonform, ausgeglichen und transparent zu führen.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zu den aktuellen Steueranlagen und Gebührenansätzen finden Sie im jeweils gültigen Budget sowie in den entsprechenden Reglementen der Gemeinde Studen BE.

Gemeinde 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Gemeindesteuer 1.72 1.72 1.72 1.72 1.72 1.72 1.65
Kantonssteuer (natürliche Personen) 3.06 3.025 3.025 3.025 3.025 2.975 2.975
Kantonssteuer (juristische Personen) 3.06 2.820 2.820 2.820 2.620 2.620 2.620
Kirchgemeinden
evangelisch-reformiert 0.2000 0.2000 0.2000 0.2000 0.2000 0.2000 0.2000
römisch-katholisch 0.2185 0.2185 0.2000 0.2000 0.2000 0.2000 0.1900
christkatholisch 0.2800 0.2800 0.2800 0.2800 0.2800 0.2800 0.2800
Kirchensteuer juristische Personen 0.2034 0.2034 0.2000 0.2002 0.2003 0.2003 0.2003

 

Liegenschaftssteuer 1.0 ‰ des amtlichen Werts

Die Festlegung der Steueranlage für natürliche und juristische Personen sowie der Liegenschaftssteuer liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung und wird jährlich zusammen mit dem Budget beschlossen.

Gebühren

Die Einwohnergemeinde Studen BE erhebt Gebühren zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben. Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach den Bestimmungen des Kantons Bern, insbesondere dem Gemeindegesetz (GG) und der Gemeindeverordnung (GV).

Grundsätze

  • Gebühren werden nach dem Kostendeckungs- und Verursacherprinzip erhoben.
  • Die Gemeinde ist verpflichtet, ihre Finanzen gesetzeskonform, ausgeglichen und transparent zu führen.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zu den aktuellen Steueranlagen und Gebührenansätzen finden Sie im jeweils gültigen Budget sowie in den entsprechenden Reglementen der Gemeinde Studen BE.

Gebührensätze, die in der Kompetenz des Gemeinderats liegen:

Wehrdienstpflichtersatz 3.8 % 1 des Staatssteuerbetrages max. CHF 400.00
Hundetaxe CHF 100.00 pro Hund
Abwasser jährlich wiederkehrende Gebühren (exkl. MwSt.) CHF 2.00 pro m3 Frischwasserverbrauch
CHF 75.00 Grundgebühr pro Haushalt
CHF 200.00 Grundgebühr pro Landwirtschaftsbetrieb resp. Gewerbe
Einmalige Anschlussgebühren CHF 226.25 / Belastungswert Einleitung Schmutzabwasser 2
CHF 226.25 / Belastungswert Einleitung Regenabwasser 2
Abfall jährlich wiederkehrende Kehrichtgrundgebühr (exkl. MwSt.) CHF 160.00 pro Wohnung (inkl. Leerstand)
CHF 200.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) sowie pro Landwirtschaftsbetrieb, unabhängig von dessen Grösse Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von bis zu 200 m2
CHF 300.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von bis zu 600 m2
CHF 500.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von bis zu 1'200 m2
CHF 950.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von über 1'200 m2
jährlich wiederkehrende Grünabfallgrundgebühr 3 CHF 50.00 pro Wohn- oder Betriebsgebäude (Hauptgebäude)

1 wird gemäss vertraglicher Vereinbarung durch den Gemeinderat Brügg festgelegt

2 Diese Gebührenansätze basieren auf dem Berner Baukostenindex von 164.4 Punkten (Stand 01.10.2024). Bei Erhöhung resp. Senkung des Baukostenindex passt der Gemeinderat die Gebührenansätze im gleichen Verhältnis an.

3 neu seit dem Jahr 2026 (Beschluss Gemeindeversammlung vom 08.12.2025)

Die Wasserversorgung ist Sache der SWG Worben (Seeländische Wasserversorung, Gemeindeverband), die Gebühren der Wasserversorgung werden durch die SWG festgelegt.

Weitere Gebühren sind im Gebührenreglement inkl. Gebührentarif der Einwohnergemeinde Studen BE zu finden.

Hauptstrasse 61
2557 Studen

 info[at]studen.ch  +41 32 374 40 80
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