Finanzen
Die Finanzen der Einwohnergemeinde Studen BE umfassen die Planung, Steuerung und Kontrolle sämtlicher finanzieller Mittel der Gemeinde. Sie bilden die Grundlage für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und richten sich nach den Vorgaben des kantonalen Rechts, insbesondere dem Gemeindegesetz (GG), der Gemeindeverordnung (GV) sowie den Bestimmungen zum Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2).
Aufgaben
Die Finanzverwaltung ist insbesondere zuständig für:
- die Erarbeitung des Budgets und der Finanzplanung
- die Führung der Gemeinderechnung und die Erstellung des Jahresabschlusses
- das Rechnungswesen inklusive Zahlungsverkehr, Inkasso und Mahnwesen
- die Bewirtschaftung von Vermögen und Verpflichtungen
- die Unterstützung von Gemeinderat und Verwaltung in finanzrechtlichen Fragen
Die operative Ausführung dieser Aufgaben erfolgt durch die Finanzverwaltung. Die finanzpolitische Gesamtverantwortung sowie die strategische Steuerung des Finanzhaushalts liegen beim Gemeinderat im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben.
Grundsätze
Die Gemeindefinanzen werden nach den gesetzlichen Grundsätzen geführt:
- Gesetzmässigkeit
- Haushaltsgleichgewicht
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Zuständigkeiten
Die finanziellen Kompetenzen richten sich nach dem Organisationsreglement und der Organisationsverordnung der Einwohnergemeinde Studen BE:
- Die Gemeindeversammlung beschliesst insbesondere das Budget, die Steueranlage sowie die Jahresrechnung.
- Der Gemeinderat ist für die Führung des Finanzhaushalts, die Erstellung des Budgets und der Jahresrechnung sowie deren Antragstellung an die Gemeindeversammlung verantwortlich.
Die Verwaltung stellt die operative Umsetzung und den gesetzeskonformen Vollzug sicher.
Budget
Das Budget ist das zentrale Planungsinstrument der Gemeinde und enthält alle erwarteten Aufwendungen und Erträge für das kommende Jahr. Es wird vom Gemeinderat erarbeitet und der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Mit dem Budget werden gleichzeitig die finanziellen Mittel für die Aufgabenerfüllung sowie die Steueranlage festgelegt.
Ergebnis vor Abschreibungen
Jahresrechnungen
Die Jahresrechnung zeigt die effektiven Aufwendungen und Erträge sowie die finanzielle Lage der Gemeinde für das vergangene Jahr. Sie wird vom Gemeinderat erstellt und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Die Jahresrechnung dient der Rechenschaftsablage und ermöglicht den Vergleich mit dem Budget sowie die Beurteilung der finanziellen Entwicklung.
Ergebnisse
Finanzkennzahlen
Zur Beurteilung der finanziellen Lage verwendet die Einwohnergemeinde Studen BE ausgewählte Finanzkennzahlen gemäss Organisationsreglement. Diese werden im Rahmen von Budget und Jahresrechnung ausgewiesen und anhand eines Ampelsystems (grün, gelb, rot) bewertet. Das System ermöglicht eine rasche Einschätzung der finanziellen Entwicklung und dient dem Gemeinderat sowie der Gemeindeversammlung als Grundlage für finanzpolitische Entscheide und allfällige Steuerungsmassnahmen.
Gesamthaushalt
| Kennzahl | 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | ∅ 5 Jahre |
| Nettoverschuldungsquotient (NVQ) | -130.6 % | 130.2 % | 114.0 % | 106.7 % | 120.5 % | -119.96 % |
| Selbstfinanzierungsgrad (SFG) | 146.6 % | 66.1 % | 216.2 % | 125.7 % | 78.7 % | 131.13 % |
| Zinsbelastungsanteil (ZBA) | 0.3 % | 0.2 % | 0.5 % | -0.1 % | -0.1 % | 0.16 % |
| Bruttoverschuldungsanteil (BVA) | 46.8 % | 49.7 % | 47.8 % | 56.6 % | 63.7 % | 52.5 % |
Interpretation
Nettoschulden in % des Fiskalertrages (inkl. Finanzausgleich): Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil der direkten Steuern der natürlichen und juristischen Personen +/- Finanzausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschulden zu tilgen. Der negative Wert zeigt hier an, dass gar keine Nettoverschuldung vorliegt, weil das Vermögen höher ist als die Schulden.
Selbstfinanzierung in % der Nettoinvestitionen: Der Selbstfinanzierungsgrad gibt Antwort auf die Frage, bis zu welchem Grad Investitionen aus selbst erwirtschafteten Mitteln bezahlt werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100% führt zu einer Neuverschuldung, was mittelfristig nur tragbar ist, wenn ein Bilanzüberschuss besteht. Liegt der SFG über 100%, können Schulden abgebaut werden.
Nettozinsen in % des Laufenden Ertrages: Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf die Frage, wie viel vom Laufenden Ertrag für Nettozinsaufwand ausgegeben wird. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Studen hat mit 0.3 % eine tiefe Belastung.
Bruttoschuld in % des Laufenden Ertrages: Der BVA zeigt die Verschuldungssituation der Gemeinde und beantwortet die Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Die Kennzahl gibt Antwort auf die Frage, zu welchem Anteil die Ertragsseite beansprucht würde, wenn die Bruttoschulden auf einmal abbezahlt werden müssten. Ein BVA von 46.8 % gilt als sehr gut.
Steuern
Die Einwohnergemeinde Studen BE erhebt Steuern zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben. Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach den Bestimmungen des Kantons Bern, insbesondere dem Gesetz über die direkten Steuern (StG) sowie dem Gemeindegesetz (GG) und der Gemeindeverordnung (GV).
Festlegung von Steuern
Die Höhe der Gemeindesteuern (der Steueranlagefuss und die Liegenschaftssteuer) werden jährlich im Rahmen des Budgets für das Folgejahr festgelegt. Zuständig dafür ist die Gemeindeversammlung, an der die Stimmberechtigten über die entsprechenden Ansätze beschliessen.
Grundsätze
- Die Steuererhebung erfolgt auf Basis der kantonalen Steuergesetzgebung; die Gemeinde legt insbesondere den Steuerfuss (Steueranlage) fest.
- Die Gemeinde ist verpflichtet, ihre Finanzen gesetzeskonform, ausgeglichen und transparent zu führen.
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zu den aktuellen Steueranlagen und Gebührenansätzen finden Sie im jeweils gültigen Budget sowie in den entsprechenden Reglementen der Gemeinde Studen BE.
| Gemeinde | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
| Gemeindesteuer | 1.72 | 1.72 | 1.72 | 1.72 | 1.72 | 1.72 | 1.65 |
| Kantonssteuer (natürliche Personen) | 3.06 | 3.025 | 3.025 | 3.025 | 3.025 | 2.975 | 2.975 |
| Kantonssteuer (juristische Personen) | 3.06 | 2.820 | 2.820 | 2.820 | 2.620 | 2.620 | 2.620 |
| Kirchgemeinden | |||||||
| evangelisch-reformiert | 0.2000 | 0.2000 | 0.2000 | 0.2000 | 0.2000 | 0.2000 | 0.2000 |
| römisch-katholisch | 0.2185 | 0.2185 | 0.2000 | 0.2000 | 0.2000 | 0.2000 | 0.1900 |
| christkatholisch | 0.2800 | 0.2800 | 0.2800 | 0.2800 | 0.2800 | 0.2800 | 0.2800 |
| Kirchensteuer juristische Personen | 0.2034 | 0.2034 | 0.2000 | 0.2002 | 0.2003 | 0.2003 | 0.2003 |
Liegenschaftssteuer 1.0 ‰ des amtlichen Werts
Die Festlegung der Steueranlage für natürliche und juristische Personen sowie der Liegenschaftssteuer liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung und wird jährlich zusammen mit dem Budget beschlossen.
Gebühren
Die Einwohnergemeinde Studen BE erhebt Gebühren zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben. Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach den Bestimmungen des Kantons Bern, insbesondere dem Gemeindegesetz (GG) und der Gemeindeverordnung (GV).
Grundsätze
- Gebühren werden nach dem Kostendeckungs- und Verursacherprinzip erhoben.
- Die Gemeinde ist verpflichtet, ihre Finanzen gesetzeskonform, ausgeglichen und transparent zu führen.
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zu den aktuellen Steueranlagen und Gebührenansätzen finden Sie im jeweils gültigen Budget sowie in den entsprechenden Reglementen der Gemeinde Studen BE.
Gebührensätze, die in der Kompetenz des Gemeinderats liegen:
| Wehrdienstpflichtersatz | 3.8 % 1 des Staatssteuerbetrages | max. CHF 400.00 |
| Hundetaxe | CHF 100.00 pro Hund | |
| Abwasser jährlich wiederkehrende Gebühren (exkl. MwSt.) | CHF 2.00 pro m3 Frischwasserverbrauch | |
| CHF 75.00 Grundgebühr pro Haushalt | ||
| CHF 200.00 Grundgebühr pro Landwirtschaftsbetrieb resp. Gewerbe | ||
| Einmalige Anschlussgebühren | CHF 226.25 / Belastungswert | Einleitung Schmutzabwasser 2 |
| CHF 226.25 / Belastungswert | Einleitung Regenabwasser 2 | |
| Abfall jährlich wiederkehrende Kehrichtgrundgebühr (exkl. MwSt.) | CHF 160.00 pro Wohnung (inkl. Leerstand) | |
| CHF 200.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) sowie pro Landwirtschaftsbetrieb, unabhängig von dessen Grösse | Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von bis zu 200 m2 | |
| CHF 300.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) | Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von bis zu 600 m2 | |
| CHF 500.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) | Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von bis zu 1'200 m2 | |
| CHF 950.00 pro Betriebseinheit von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, Kollektivhaushalten (inkl. inaktive Betriebe) | Betriebs- und gedeckten Lagerfläche von über 1'200 m2 | |
| jährlich wiederkehrende Grünabfallgrundgebühr 3 | CHF 50.00 pro Wohn- oder Betriebsgebäude (Hauptgebäude) |
1 wird gemäss vertraglicher Vereinbarung durch den Gemeinderat Brügg festgelegt
2 Diese Gebührenansätze basieren auf dem Berner Baukostenindex von 164.4 Punkten (Stand 01.10.2024). Bei Erhöhung resp. Senkung des Baukostenindex passt der Gemeinderat die Gebührenansätze im gleichen Verhältnis an.
3 neu seit dem Jahr 2026 (Beschluss Gemeindeversammlung vom 08.12.2025)
Die Wasserversorgung ist Sache der SWG Worben (Seeländische Wasserversorung, Gemeindeverband), die Gebühren der Wasserversorgung werden durch die SWG festgelegt.
Weitere Gebühren sind im Gebührenreglement inkl. Gebührentarif der Einwohnergemeinde Studen BE zu finden.


