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Finanzen

Steuern

Die Einwohnergemeinde Studen BE erhebt Steuern zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben. Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach den Bestimmungen des Kantons Bern, insbesondere dem Gesetz über die direkten Steuern (StG) sowie dem Gemeindegesetz (GG) und der Gemeindeverordnung (GV).

Festlegung von Steuern

Die Höhe der Gemeindesteuern (der Steueranlagefuss und die Liegenschaftssteuer) werden jährlich im Rahmen des Budgets für das Folgejahr festgelegt. Zuständig dafür ist die Gemeindeversammlung, an der die Stimmberechtigten über die entsprechenden Ansätze beschliessen.

Grundsätze

  • Die Steuererhebung erfolgt auf Basis der kantonalen Steuergesetzgebung; die Gemeinde legt insbesondere den Steuerfuss (Steueranlage) fest.
  • Die Gemeinde ist verpflichtet, ihre Finanzen gesetzeskonform, ausgeglichen und transparent zu führen.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zu den aktuellen Steueranlagen und Gebührenansätzen finden Sie im jeweils gültigen Budget sowie in den entsprechenden Reglementen der Gemeinde Studen BE.

Gemeinde 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Gemeindesteuer 1.72 1.72 1.72 1.72 1.72 1.72 1.65
Kantonssteuer (natürliche Personen) 3.06 3.025 3.025 3.025 3.025 2.975 2.975
Kantonssteuer (juristische Personen) 3.06 2.820 2.820 2.820 2.620 2.620 2.620
Kirchgemeinden
evangelisch-reformiert 0.2000 0.2000 0.2000 0.2000 0.2000 0.2000 0.2000
römisch-katholisch 0.2185 0.2185 0.2000 0.2000 0.2000 0.2000 0.1900
christkatholisch 0.2800 0.2800 0.2800 0.2800 0.2800 0.2800 0.2800
Kirchensteuer juristische Personen 0.2034 0.2034 0.2000 0.2002 0.2003 0.2003 0.2003

 

Liegenschaftssteuer 1.0 ‰ des amtlichen Werts

Die Festlegung der Steueranlage für natürliche und juristische Personen sowie der Liegenschaftssteuer liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung und wird jährlich zusammen mit dem Budget beschlossen.

Hauptstrasse 61
2557 Studen

 info[at]studen.ch  +41 32 374 40 80
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