Einbürgerung
Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder Einbürgerung erworben werden.
Wer sich einbürgern lassen will, muss bestimmte formelle und materielle Voraussetzungen erfüllen. Dabei gibt es zwei verschiedene Verfahrensarten:
- Ordentliche Einbürgerung
- Erleichterte Einbürgerung
Von der erleichterten Einbürgerung profitieren Ehepartner oder Kinder von Schweizern, Personen in einer eingetragenen Partnerschaft sowie Personen der dritten Ausländergeneration.
Alle anderen Personen durchlaufen das ordentliche Einbürgerungsverfahren. Die Gemeindeverwaltung prüft vorgängig, ob die Gesuchsteller die Voraussetzungen erfüllen. Hierzu nehmen Sie mit der Gemeindeschreiberei telefonisch oder persönlich Kontakt auf.


