Parkierungskonzept (Parkbewilligung)
Seit dem 1. Juni 2023 gilt in Studen ein neues Parkierungskonzept. In den Quartieren wurde eine blaue Zone eingeführt. Der Perimeter der Blauen Zonen deckt sich mit jenem der Tempo-30-Zonen. Ausserhalb der blau markierten Parkfelder gilt ein Parkverbot. In den blauen Parkfeldern gelten die Regeln nach Art. 48 Abs. 2 Bst. a der Signalisationsverordnung, es sei denn, es ist etwas anderes signalisiert.
Blaue Zone
Auf allen Parkfeldern der Blauen Zone darf mit der blauen Parkscheibe während der zulässigen Parkdauer von in der Regel einer bis maximal eineinhalb Stunden kostenlos parkiert werden. Wer länger parkieren möchte oder muss, benötigt eine Parkbewilligung. Diese ist ausschliesslich in elektronischer Form erhältlich und kann bequem über Parkingpay (Android oder iOS), über den Online-Schalter oder am Schalter der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten bezogen werden. Bitte beachten Sie, dass die Freigabe im Online-Schalter nicht unmittelbar erfolgt, sondern durch die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Nutzergruppen in sämtlichen Bereichen der Blauen Zone eine Bewilligung für längeres Parkieren erwerben dürfen. Die Blaue Zone ist nämlich in zwei unterschiedliche Parkzonen unterteilt:
Parkzone A
Parkzonen A („A“ wie Anwohnende) befinden sich in den Quartieren. Hier darf jedermann mit der Parkscheibe während der zulässigen Dauer von in der Regel einer bis maximal eineinhalb Stunden kostenlos parkieren. Wer sein Fahrzeug länger abstellen möchte oder muss, kann eine Parkbewilligung A für vier Stunden, einen Tag oder eine Woche erwerben. Monats- und Jahresbewilligungen sind Fahrzeugen von in Studen wohnhaften Personen sowie von Geschäftsbetrieben mit Standort in Studen vorbehalten.
Parkzone B
Parkzonen B („B“ wie Berechtigte) befinden sich bei den Schulhäusern und beim Gemeindehaus. Auch hier darf mit der Parkscheibe während der zulässigen Dauer von in der Regel einer bis maximal eineinhalb Stunden kostenlos parkiert werden. Wer länger parkieren möchte oder muss, benötigt eine Parkbewilligung B. Diese ist ausschliesslich bestimmten Berechtigten vorbehalten, insbesondere dem Gemeindepersonal, den Lehrpersonen sowie den Mieterinnen und Mietern im Gemeindehaus.
Anspruchsberechtigung
Das Einholen einer Parkbewilligung (Monats- oder Jahreskarte) verleiht keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit
Wenn Sie eine Parkbewilligung über den Online-Schalter beantragen, ist diese erst ab dem Zeitpunkt gültig, zu dem Sie eine entsprechende Bestätigung erhalten, und nicht bereits ab dem Zeitpunkt der Beantragung.
Ausnahmen
Da das Gemeindepersonal und die Lehrpersonen am Samstag in der Regel nicht arbeiten, ist es an diesem Tag erlaubt, mit einer Parkbewilligung A auch auf Parkplätzen der Parkzone B beim Gemeindehaus oder bei den Schulliegenschaften zu parkieren. Beim Schulhaus «Längackern» gilt diese Regelung zusätzlich auch am Mittwochnachmittag ab 13.00 Uhr. Während dieses Zeitraums kann dort mit der Parkscheibe sogar bis zu drei Stunden kostenlos parkiert werden, was insbesondere den Hallenbenützenden zugutekommt. Erst bei einer längeren Parkdauer ist eine Parkbewilligung A oder B erforderlich. Für auswärtige Besucherinnen und Besucher sind die Parkplätze mit QR-Codes gekennzeichnet. Darüber kann bequem via TWINT oder Parkingpay eine 4-Stunden- oder Tagesparkbewilligung A gelöst werden.
Die Signalisation vor Ort weist auf die jeweils geltenden Regelungen hin.
Zulässige Parkdauer in der Blauen Zone
Fahrzeuge dürfen an Werktagen (einschliesslich Samstag) in der Blauen Zone nur beschränkt abgestellt werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Parkierung frei, sofern nichts anderes signalisiert ist. Die zulässige Parkdauer beträgt in der Regel eine Stunde. Die Parkscheibe ist dabei auf die nächste halbe Stunde nach der tatsächlichen Ankunftszeit einzustellen; die Parkzeit endet eine Stunde nach dieser eingestellten Zeit.
Wird ein Fahrzeug zwischen 11.30 Uhr und 13.29 Uhr abgestellt, darf es bis 14.30 Uhr stehen bleiben. Bei einer Ankunft nach 18.00 Uhr ist die Parkscheibe ebenfalls auf die nächste halbe Stunde einzustellen, wobei die Parkzeit am folgenden Morgen entsprechend weiterläuft.
Ab 19.00 Uhr muss keine Parkscheibe angebracht werden, sofern das Fahrzeug spätestens um 07.59 Uhr wieder wegfährt. Abweichende Signalisationen bleiben vorbehalten. So gelten beispielsweise in der Parkzone B die Regelungen der Blauen Zone bereits ab 07.00 Uhr.
Parkbewilligung A
| Art der Bewilligung | Kosten | Wer ist zum Kauf berechtigt? |
| 4 Stunden-Parkbewilligung | CHF 4.00 | alle Interessierten |
| Tagesparkbewilligung | CHF 6.00 | alle Interessierten |
| Wochenparkbewilligung | CHF 20.00 | alle Interessierten |
| Monatsparkbewilligung | CHF 40.00 | Einwohner von Studen, Geschäftsbetriebe aus Studen |
| Jahresparkbewilligung | CHF 240.00 | Einwohner von Studen, Geschäftsbetriebe aus Studen |
Parkbewilligung B
| Art der Bewilligung | Kosten | Wer ist zum Kauf berechtigt? |
| 4 Stunden-Parkbewilligung | CHF 4.00 | Personal/Lehrpersonen, Kita/Spielgruppe, Mietparteien, Handwerker/Dienstleister im Auftrag der Gemeinde |
| Tagesparkbewilligung | CHF 6.00 | gleicher Personenkreis wie oben |
| Wochenparkbewilligung | CHF 20.00 | gleicher Personenkreis wie oben |
| Monatsparkbewilligung | CHF 40.00 | gleicher Personenkreis wie oben |
| Jahresparkbewilligung | CHF 240.00 | gleicher Personenkreis wie oben |
Gebührenpflichtige Parkplätze am Bahnhof Studen BE
Die Parkplätze am Bahnhof sind gebührenpflichtig. Die Bezahlung erfolgt direkt an der Parkuhr durch Eingabe der Kontrollschildnummer oder bequem über eine App, beispielsweise mit Parkingpay, EasyPark oder Twint.
Die Gebührenpflicht gilt täglich von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Die ersten 15 Minuten sind kostenlos, die Mindestgebühr beträgt CHF 0.50. Die maximale Parkdauer beträgt 72 Stunden (drei Tage).
| Parkdauer | Kosten |
| bis 4 Stunden | CHF 4.00 |
| bis 24 Stunden | CHF 6.00 |
| bis 48 Stunden | CHF 12.00 |
| bis 72 Stunden | CHF 18.00 |
Wer regelmässig am Bahnhof Studen BE parkiert, kann eine Parkbewilligung für CHF 40.00 pro Monat erwerben. Diese ist bequem über die «Parkingpay» App, im Online-Schalter oder am Schalter der Gemeindeverwaltung erhältlich.


