Nebenwohnsitz / Wochenaufenthalt
Ein Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) liegt vor, wenn sich eine Person aus beruflichen, ausbildungsbedingten oder vergleichbaren Gründen vorübergehend an einem anderen Ort aufhält, während der zivilrechtliche Wohnsitz (Hauptwohnsitz) weiterhin am ursprünglichen Ort bestehen bleibt, da der Lebensmittelpunkt in dieser Gemeinde liegt.
Begründung eines Nebenwohnsitzes in Studen BE
Personen, die sich in Studen BE zu Wochenaufenthaltszwecken aufhalten, sind verpflichtet, sich innert 14 Tagen nach Zuzug bei der Einwohnerkontrolle anzumelden.
Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:
- gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Nachweis des Hauptwohnsitzes (Heimatausweis)
- Mietvertrag oder Wohnbestätigung
- bei Erwerbstätigkeit: Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Arbeitsvertrag
- bei Ausbildung: entsprechende Bestätigung der Ausbildungsstätte
Die Anmeldung erfolgt als Wochenaufenthalter; der Hauptwohnsitz bleibt unverändert am bisherigen Wohnort bestehen.
Begründung eines Nebenwohnsitzes ausserhalb von Studen BE
Einwohner von Studen BE, die andernorts einen Wochenaufenthalt begründen, haben dies der Einwohnerkontrolle Studen zu melden. Der Hauptwohnsitz in Studen bleibt bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Wichtige Hinweise
- Die Beurteilung, ob ein Nebenwohnsitz vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Bern.
- Ein Nebenwohnsitz ist nur zulässig, wenn der Lebensmittelpunkt weiterhin am Hauptwohnsitz liegt.
- Die Einwohnerkontrolle kann bei Bedarf zusätzliche Unterlagen verlangen.
- Die Adresse des Nebenwohnsitzes ist der Einwohnerkontrolle zu melden.
Änderungen zum Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) per eUmzug
Gewisse Änderungen im Zusammenhang mit einem Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) können bequem online über eUmzugCH gemeldet werden. Dazu gehören insbesondere Mutationen eines bestehenden Nebenwohnsitzes. In folgenden Fällen ist eine Online-Meldung möglich:
- Umzug mit dem Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) innerhalb derselben Gemeinde
- Abmeldung des Nebenwohnsitzes (Wochenaufenthalts)
- Wechsel des Nebenwohnsitzes (Wochenaufenthalts) zum Hauptwohnsitz
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung eines neuen Nebenwohnsitzes derzeit nicht über eUmzugCH möglich ist. In diesem Fall ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Einwohnerkontrolle erforderlich.
Kontakt
Gemeindeschreiberei
Hauptstrasse 61
2557 Studen BE
E-Mail
Tel. 032 374 40 80


