Wohnen in Studen BE
Willkommen in Studen! Damit Ihr Zuzug, Umzug oder Wegzug reibungslos verläuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen rund um die An- und Abmeldung.
Zuzug und Anmeldung
Wenn Sie nach Studen ziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Die Anmeldung kann in der Regel persönlich am Schalter oder online über die kantonale Plattform erfolgen.
Für die Anmeldung benötigen Sie je nach Situation unter anderem:
- einen gültigen Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
- bei Familien den Familienausweis oder entsprechende Zivilstandsdokumente
- Krankenkassenkarte
- bei ausländischen Staatsangehörigen die erforderlichen Aufenthaltsdokumente (heimatrechtliches Reisedokument [Pass oder ID], Mietvertrag, Arbeitsvertrag)
Prüfen Sie, ob Sie sich online mittels eUmzug CH bei Ihrer alten Wohngemeinde abmelden und bei uns anmelden können.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Auch wenn Sie innerhalb von Studen umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Wohnungswechsel zu melden. Dies gilt ebenfalls bei einem Umzug innerhalb desselben Gebäudes, zum Beispiel bei einem Wohnungswechsel im gleichen Mehrfamilienhaus.
Die Meldung sollte ebenfalls innerhalb von 14 Tagen erfolgen und kann in der Regel einfach und unkompliziert online mittels eUmzugCH oder am Schalter vorgenommen werden.
Wegzug und Abmeldung
Wenn Sie Studen verlassen, melden Sie sich bitte vor dem Wegzug oder spätestens am Wegzugstag bei der Einwohnerkontrolle ab. Die Abmeldung ist Voraussetzung für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort. Bei der Abmeldung geben Sie Ihre neue Adresse bekannt. Diese Information wird an Ihre neue Wohngemeinde weitergeleitet. Eine Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde ist dennoch erforderlich. Wenn Ihre Wegzugsgemeinde ebenfalls eUmzugCH anbietet, können Sie sogleich mit einer Meldung beide Gemeinden über Ihren Wegzug, resp. Zuzug informieren.


