Beglaubigung von Unterschriften / Dokumenten
Bernische Einwohnergemeinden dürfen keine Unterschriften beglaubigen. Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch einen Notar erfolgen (Art. 62 Notariatsverordnung). In anderen Kantonen ist es möglich, dass die Gemeinden Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen.
Wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift benötigen, wenden Sie sich direkt an einen bernischen Notar in der Region. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin bei einem Notar Ihrer Wahl und nehmen ein gültiges Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte) mit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Verband bernischer Notare.
Wenn Sie eine Beglaubigung für das Ausland benötigen, müssen Sie eine Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern einholen.


