Adressauskunft
Auskünfte über Personen erteilt die Einwohnerkontrolle gemäss den Bestimmungen des kommunalen Datenschutzreglements sowie dem kantonalen Datenschutzgesetz (KDSG). Telefonische Anfragen werden ausnahmslos nur von Amtsstellen beantwortet zudem werden für kommerzielle Zwecke keine Auskünfte aus dem Einwohnerregister erteilt.
Ihre Anfrage können Sie im Online-Schalter erfassen. Bitte beachten Sie, dass gewisse Anfragen kostenlos, andere jedoch kostenpflichtig sind. Weitere Erklärungen hierzu finden Sie im Online-Schalter. Ihnen steht es auch frei, die Anfrage schriftlich per E-Mail an gemeindeschreiberei@studen.ch oder per Post an uns zu richten. Beachten Sie, dass dieser Anfrage ein Interessensnachweis beizulegen ist. Denn als gesuchstellende Person müssen Sie ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen (z. B. rechtsgültig unterzeichneter Vertrag, offene Rechnung, Verlustschein, Gerichtsurkunde usw.). Zudem muss die gesuchte Person zweifellos identifiziert werden können, weshalb möglichst vollständig folgende Angaben bekannt zu geben sind: Vor- und Nachname der gesuchten Person und wenn möglich das Geburtsdatum.
Ihre Anfrage wird intern geprüft und sofern die erforderlichen Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft zu den Personendaten, welche sich gem. Datenschutzreglement maximal auf folgende Angaben beschränken: Name, Vorname, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- oder Wegzugs, Jahrgang.
Datenschutz, Datensperre und Auskunftssperren
Der Schutz der persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Jederman kann von der Gemeinde verlangen, dass die persönlichen Daten für Listenauskünfte an Private gesperrt werden (Datensperre). Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Zusätzlich können, sofern ein schützenswertes Interesse nachgewiesen werden kann, von der Gemeinde verlangt werden, dass seine Daten für Auskünfte gegenüber Privaten gesperrt werden (Auskunftssperre).
Gebühren
Für die Bearbeitung der Adressauskunft wird eine Gebühr gemäss Gebührenreglement erhoben.


