Mieterwechsel melden
Sind Sie Eigentümer einer vermieteten Liegenschaft oder verwalten Sie eine Liegenschaft in Studen, bitten wir Sie, uns sämtliche Mieterwechsel zu melden. Ein Mieterwechsel kann bereits gemeldet werden, sobald ein Auszug oder Einzug bekannt ist. Sie müssen nicht abwarten, bis feststeht, wer neu in die Wohnung oder das Haus einzieht. Dank Ihrer Meldung kann die Verwaltung die erforderlichen Abläufe fristgerecht sicherstellen und effizient bearbeiten.
Die Meldung von Mieterwechseln an weitere Stellen, wie beispielsweise Energie- oder Wasserversorger, erfolgt weiterhin über die Ihnen bekannten Plattformen.


