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Lebensbescheinigung

Zur Vermeidung unberechtigter Leistungsbezüge verlangen insbesondere Versicherungen und Pensionskassen eine Lebensbescheinigung. Dieses Dokument bestätigt, dass die versicherte Person weiterhin lebt. Aus diesem Grund ist für die Ausstellung der Lebensbescheinigung das persönliche Erscheinen am Schalter der Gemeindeschreiberei zwingend erforderlich. Dabei muss ein gültiges amtliches Ausweisdokument wie beispielsweise eine Identitätskarte, ein Pass, ein Führerausweis oder ein Ausländerausweis vorgelegt werden.

Eine Lebensbescheinigung ist nicht zu verwechseln mit einer amtlichen Beglaubigung (einer Unterschrift). Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Zuständige Abteilungen

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Gemeindeschreiberei
2557 Studen, 032 374 40 80
gemeindeschreiberei[at]studen.ch
Hauptstrasse 61
2557 Studen

 info[at]studen.ch  +41 32 374 40 80
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