Lebensbescheinigung
Zur Vermeidung unberechtigter Leistungsbezüge verlangen insbesondere Versicherungen und Pensionskassen eine Lebensbescheinigung. Dieses Dokument bestätigt, dass die versicherte Person weiterhin lebt. Aus diesem Grund ist für die Ausstellung der Lebensbescheinigung das persönliche Erscheinen am Schalter der Gemeindeschreiberei zwingend erforderlich. Dabei muss ein gültiges amtliches Ausweisdokument wie beispielsweise eine Identitätskarte, ein Pass, ein Führerausweis oder ein Ausländerausweis vorgelegt werden.
Eine Lebensbescheinigung ist nicht zu verwechseln mit einer amtlichen Beglaubigung (einer Unterschrift). Dazu finden Sie hier weitere Informationen.


