Hundehaltung
Hundesteuer
Auf Grundlage des Hundegesetzes des Kantons Bern sind Hundehalter verpflichtet, in ihrer Wohnsitzgemeinde jährlich eine Abgabe zu bezahlen. Steuerpflichtig sind jene Hundebesitzer, die am 1. August ihren Wohnsitz in der Gemeinde Studen BE haben. Für Junghunde beginnt die Steuerpflicht erst ab dem Alter von sechs Monaten.
Die Rechtsgrundlage findet sich in Art. 25a des Gebührenreglements, die konkrete Höhe in Ziffer 4 des Gebührentarifs.
Registrierungspflicht
Alle Personen, die in der Schweiz einen Hund halten, müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden neu Hundehalter-/in?
Personen, die erstmals einen Hund halten, haben sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde zu melden. Dort werden die persönlichen Angaben in der zentralen Hundedatenbank Amicus erfasst. Die Zugangsdaten werden anschliessend per Post oder E-Mail zugestellt. Danach kann die Anmeldung des Hundes durch den Tierarzt vorgenommen werden. Füllen Sie dafür das Formular im Online-Schalter aus oder melden Sie sich telefonisch oder persönlich bei uns am Schalter.
Welpen müssen innerhalb der ersten drei Lebensmonate von einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Wird ein Hund aus dem Ausland eingeführt, ist dessen Kennzeichnung innert zehn Tagen nach der Einfuhr durch einen Tierarzt kontrollieren zu lassen. In beiden Fällen erfolgt die Registrierung des Hundes in Amicus durch den Tierarzt.
Zusätzlich sind folgende Änderungen innerhalb von zehn Tagen in Amicus zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Die Meldungen können entweder über amicus.ch oder über die kostenlose App animundo vorgenommen werden. Nach der Verknüpfung des Amicus-Kontos mit animundo können die registrierten Hunde sowie die elektronische ePetCard eingesehen werden. Zudem lassen sich Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Animundo stellt darüber hinaus zahlreiche weitere hilfreiche Funktionen rund um Ihr Haustier zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt der Einwohnerkontrolle bekanntgegben werden.
Was änderte sich ab 2026 für Hundehalter-/innen?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen weiterhin über amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose App animundo verwenden. Nach der Verknüpfung Ihres Amicus-Kontos mit animundo haben Sie Zugriff auf Ihre registrierten Hunde und können Abgaben (z. B. Verkauf oder Schenkung), Übernahmen (z. B. Kauf oder Geschenk) sowie den Tod Ihres Hundes melden und Vermisstmeldungen erfassen. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden und steht künftig ausschliesslich als elektronische ePetCard in animundo zur Verfügung. Zusätzlich bietet animundo zahlreiche weitere praktische Funktionen im Zusammenhang mit Ihrem Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter animundo.ch.
Mutationen
Namens- und Adressänderungen müssen den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Für Änderungen an den Hundedaten wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.


