Umzonung Hauptstrasse 59
Ausgangslage und Planungsabsicht
Die Parzellen Nrn. 849, 754 und 960 befinden sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Studen. Die Parzelle Nr. 849 ist der Wohnzone W2 zugeordnet, die Parzelle Nr. 754 ist Verkehrsfläche und die Parzelle Nr. 960 liegt in der Zone für öffentliche Nutzung ZöN 1 «Dorfplatz», welche für das bestehende Schulhaus reserviert ist.
Auf der Parzelle Nr. 849 befindet sich der Kinder- und Jugendtreff (TräffPoint). Das bestehende Gebäude befindet sich in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden.
Im Zuge einer Neuparzellierung wurde die Parzelle Nr. 849 erweitert. Dabei wurden Teilflächen der Parzellen Nrn. 754 und 960 zugeschlagen. Die Gemeinde Studen beabsichtigt, ihr Grundeigentum in Wert zu setzen und die Parzelle Nr. 849 künftig der Mischzone M4 zuzuordnen. Da sich auf der gegenüberliegenden Seite der Hauptstrasse bereits eine entsprechende Zone befindet, wurde die Aufzonung entlang der Strasse als ortsverträglich beurteilt. Gleichzeitig wird die dahinterliegende Wohnzone W2 klar abgegrenzt und besser vor Emissionen der Hauptstrasse geschützt. In der näheren Umgebung bestehen zudem mit dem Schulhaus sowie den Gebäuden der Gemeindeverwaltung, Feuerwehr und dem Werkhof bereits grössere Bauvolumen.
Verfahren
Die Zonenplanänderung erfolgt im gemischt-geringfügigen Verfahren gemäss Art. 122 Abs. 7 BauV. Die massgebenden Flächen aus Einzonung und Aufzonung ergeben eine fiktive Landfläche von insgesamt 414 m². Damit sind die Voraussetzungen für die Durchführung im geringfügigen Verfahren erfüllt.
Die Unterlagen wurden durch das Planungsbüro Panorama AG erarbeitet und unter dem Titel «Liegenschaft Hauptstrasse 59» öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 9. Mai bis 9. Juni 2025. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen oder Rechtsverwahrungen eingegangen.
Der Gemeinderat hat die Zonenplanänderung beschlossen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern hat die Änderung am 18. März 2026 genehmigt.
Inkrafttreten und weiteres Vorgehen
Die Zonenplanänderung wird voraussichtlich per 1. Mai 2026 in Kraft gesetzt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorgaben.


