Ölfeuerungskontrolle
m Kanton Bern dient die Ölfeuerungskontrolle vor allem der Luftreinhaltung und Energieeffizienz: Es wird geprüft, ob Heizungen die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte (z. B. CO, NOx, Russ) einhalten.
Für Eigentümer von Ölheizungen gilt kurz zusammengefasst:
- Ölfeuerungen bis 1 MW müssen in der Regel alle 2 Jahre kontrolliert werden
- Die Kontrolle misst Abgase und Wirkungsgrad; bei schlechten Werten muss die Anlage eingestellt, saniert oder stillgelegt werden
- Eigentümer werden vom Kanton informiert und müssen eine Kontrolle veranlassen
- seit 2025 können sie dafür ein konzessioniertes Messunternehmen frei wählen
- Den Kontrolleuren ist Zugang zur Anlage zu gewähren
Organisation (vereinfacht):
- Der Vollzug liegt beim Kanton, genauer dem Amt für Umwelt und Energie
- Kontrollen werden von zugelassenen Fachfirmen oder Kontrolleuren durchgeführt
Für Private bedeutet das vor allem eine regelmässige Prüfpflicht, freie Wahl des Kontrollunternehmens und Sanierungspflicht bei Mängeln. Informationen zu konzessionierten Messunternehmen finden Sie unter untenstehendem Link:


