Trennungsmitteilung
Die Trennung von Eheleuten ist der Gemeindeschreiberei zwingend zu melden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Trennung freiwillig erfolgt oder gerichtlich erfolgte.
Die Meldung ist erforderlich, damit die Gemeindeschreiberei die notwendigen Vorkehrungen treffen kann. Im Jahr der tatsächlichen Trennung werden die Ehegatten für die gesamte Steuerperiode getrennt veranlagt.
Damit die Trennung in der Einwohnerkontrolle und somit auch für weitere Behörden korrekt erfasst werden kann, ist das Einverständnis beider Ehegatten erforderlich. Sind minderjährige Kinder betroffen, ist zudem anzugeben, wem die elterliche Sorge und die Obhut zustehen.
Liegt zu einem späteren Zeitpunkt ein entsprechender Entscheid (KESB oder Gericht) vor, ist dieser unaufgefordert der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Drucken Sie bitte das unten angehängte Formular aus, um uns dieses ausgefüllt und unterzeichnet hier im Online-Schalter zu übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass eine allfällige Adressänderung separat gemeldet werden muss.


