Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. In Studen äussern sie ihren Willen an der Gemeindeversammlung oder bei bestimmten Geschäften an der Urne. Die Mitglieder des Gemeinderats werden an der Urne gewählt, es gibt auch die Möglichkeit von Stillen Wahlen. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt. Geleitet wird sie von der Gemeindepräsidentin bzw. vom Gemeindepräsidenten.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Gemeindeversammlung sind im Organisationsreglement (Art. 6 ff. OgR) festgelegt. Sie beschliesst insbesondere die Jahresrechnung, das Budget mit Steueranlage sowie Reglemente, also deren Erlass, Änderung oder Aufhebung. Zudem behandelt sie Initiativen und wählt im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) das Vizepräsidium der Gemeindeversammlung und des Gemeinderats in Personalunion aus der Mitte der gewählten Gemeinderatsmitglieder. Weiter entscheidet sie über Ausgaben von mehr als CHF 200'000.00. In den Bereichen Abwasser und Kehricht liegt diese Zuständigkeit bei Ausgaben von mehr als CHF 500'000.00, sofern das fakultative Referendum zustande kommt.
An der Urne werden das Gemeindepräsidium sowie die sechs Mitglieder des Gemeinderats gewählt; stille Wahlen bleiben vorbehalten. Gemäss Art. 4 OgR werden zudem Sachgeschäfte mit Ausgaben von über CHF 2'000'000.00 sowie Geschäfte zur Bildung, Aufhebung, Gebietsveränderung oder zum Zusammenschluss von Gemeinden an der Urne entschieden. Initiativen werden je nach Gegenstand entweder der Gemeindeversammlung zur Behandlung unterbreitet oder den Stimmberechtigten zur Abstimmung an der Urne vorgelegt.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle im Kanton Bern stimmberechtigten Personen, die seit drei Monaten in der Gemeinde Studen wohnen (Art. 13 Gemeindegesetz).
Öffentlichkeit der Versammlung
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Auch nichtstimmberechtigte Personen (z.B. Ausländerinnen und Ausländer, Jugendliche, Schweizerinnen und Schweizer aus Nachbargemeinden usw.) dürfen die Versammlung besuchen. Sie werden von der Versammlungsleitung separat platziert. Sie dürfen weder mitdiskutieren noch abstimmen.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Diese können auch hier online abgerufen werden.
Botschaft
Spätestens 14 Tage vor der Versammlung wird die Botschaft des Gemeinderats zur Gemeindeversammlung in alle Haushaltungen verteilt.
Kinderbetreuung durch Happy Kids
Eltern können an der Gemeindeversammlung teilnehmen, ohne dass sie eine Kinderbetreuung organisieren müssen. Die Kinder werden von Happy Kids Studen professionell betreut. An verschiedenen Stationen können sie frei spielen, und für jedes Alter wird etwas Passendes dabei sein. Sie können ab 18.30 Uhr entweder vor Ort (im Mehrzwecksaal) oder direkt im Begegnungszentrum H2 am Hurnimattweg 2 abgegeben werden. Die Betreuung findet im Begegnungszentrum H2 statt und ist für alle kostenlos.
Pressemeldung aus der letzten Gemeindeversammlung
Die Pressemeldung der letzten Gemeindeversammlung finden Sie jeweils unter Aktuelles.


