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Todesfall

Der Verlust eines nahestehenden Menschen kann sehr belastend sein. Gleichzeitig müssen einige organisatorische Schritte erledigt werden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen eine erste Orientierung.

Meldung des Todesfalls

Verstirbt eine Person in einem Spital oder in einer Pflegeeinrichtung, wird der Todesfall durch diese Stelle gemeldet. Erfolgt der Tod zu Hause, muss ein Arzt beigezogen werden, um den Tod festzustellen und eine Todesbescheinigung auszustellen. Die Meldung an das Zivilstandsamt hat innerhalb von zwei Tagen zu erfolgen.

Bitte informieren Sie auch die Gemeinde über den Todesfall. Diese wird anschliessend Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um die notwendigen Schritte zur Sicherung des Nachlasses einzuleiten. Weitere Informationen zur Siegelung und Inventuraufnahme finden sie hier.

Es wird empfohlen, frühzeitig ein Bestattungsunternehmen beizuziehen, das Sie bei den weiteren Abläufen unterstützt.

Bestattung und Abdankung

Für die Organisation der Bestattung und der Trauerfeier wenden Sie sich an die zuständige Kirchgemeinde.

Erledigungen nach der Bestattung

Nach der Bestattung sind verschiedene administrative Angelegenheiten zu regeln, unter anderem:

  • Abmeldung oder Anpassung von Versicherungen (z. B. Kranken-, Hausrat-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung)
  • Kontaktaufnahme mit der Altersvorsorge und bestehenden Lebensversicherungen sowie Abklärung möglicher Ansprüche auf Hinterlassenen Leistungen
  • Abklärung allfälliger Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber (berufliche Vorsorge, ausstehender Lohn usw.)
  • Information an Banken und Post
  • Kündigung von Abonnements, Mitgliedschaften und laufenden Verträgen
  • Information an die zuständigen Stellen bei bestehendem Führerausweis und/oder Fahrzeug
  • Verständigung des Vermieters und allenfalls Organisation der Wohnungsauflösung bei Mietverhältnissen
  • Gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit ausländischen Vertretungen (z. B. Botschaft oder Konsulat)

Weitere Informationen finden Sie unter ch.ch oder auf Checklisten, welche von einigen Organisationen angeboten werden. Zwei Beispiele finden Sie in den angehängten Dokumenten.

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ProSenectute_Ch…esfall_2025.pdf (PDF, 709 KB)
attachment
Verband Bernisc…_Angehörige.pdf (PDF, 59 KB)

Zuständige Abteilungen

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Gemeindeschreiberei
2557 Studen, 032 374 40 80
gemeindeschreiberei[at]studen.ch
Hauptstrasse 61
2557 Studen

 info[at]studen.ch  +41 32 374 40 80
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