Plakatständer Reservation Gesuch
Die gemeindeeigenen Plakatständer der Einwohnergemeinde Studen stehen Vereinen, politischen Parteien, Firmen, anderen Organisationen und Privaten zur Verfügung. Der Plakatanschlag ist bewilligungspflichtig. Entsprechende Gesuche sind spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Plakatierungszeitpunkt an die Gemeindeschreiberei zu richten.
Die Plakatierung erfolgt an den dafür vorgesehenen Standorten im Gemeindegebiet und ist in der Regel auf maximal 14 Tage beschränkt (bei Wahlen und Abstimmungen bis zu sechs Wochen). Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standort oder eine bestimmte Platzierung. Bei hoher Nachfrage werden insbesondere Veranstaltungen sowie Anlässe im Gemeindegebiet bevorzugt berücksichtigt.
Nicht zulässig sind Plakate mit unzulässigen oder anstössigen Inhalten sowie reine kommerzielle Werbung. Die Plakate sind rechtzeitig bei der Gemeindeschreiberei abzugeben; das Anbringen und Entfernen erfolgt durch den Werkhof. Für den Aufwand wird grundsätzlich eine Gebühr erhoben, wobei für bestimmte Veranstaltungen und Organisationen Ausnahmen gelten.
Weitere Einzelheiten sind in der Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Plakatständer geregelt.
Kontakt
Gemeindeschreiberei
Hauptstrasse 61
2557 Studen
Tel. Nr. 032 374 40 80
E-Mail


