kiBon - Betreuungsgutscheine
Die Einwohnergemeinde Studen stellt Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus. Allgemeine Informationen dazu finden Sie in der Informationsbroschüre für Eltern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gemeinde Studen hat keine Kontingentierung der Gutscheine vorgesehen. Alle Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.
- Für Kitas werden Gutscheine bis zum Ende des Kindergartens abgegeben, während im Bereich Tagesfamilien auch für Schulkinder Gutscheine ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass einige Kitas die Kinder nur bis zum Eintritt in den Kindergarten aufnehmen.
- Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % betragen, damit sie einen Betreuungsgutschein erhalten. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40 % resp. 140 % liegen.
Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum + 20 %. Bei Paaren entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzüglich 100 % + 20 %.
Vorgehen
Wie gewohnt machen Sie sich auf die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie. Stellen Sie sicher, dass die Institution Betreuungsgutscheine annimmt. Sobald Sie einen Platz gefunden haben und dieser Ihnen bestätigt wurde, können Sie Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen. Mit der online Lösung für Betreuungsgutscheine kiBon stellen Sie den entsprechenden Antrag für einen Betreuungsgutschein.
Unterstützung bei kiBon Anträge
Die Fachstelle Frühe Förderung, Fachstellenleiterin Corinne Weilenmann, unterstützt beim Ausfüllen von kiBon-Anträgen.


