Pilzkontrolle
Das Sammeln von wildwachsenden Pilzen ist im Kanton Bern erlaubt, unterliegt jedoch klaren Regeln zum Schutz der Natur und der Gesundheit. Pro Person und Tag dürfen maximal 2 Kilogramm Pilze gesammelt werden. Das organisierte Sammeln in Gruppen ist verboten.
Das Sammelgut ist sauber, von Erde und Schmutz befreit und nach Arten getrennt vorzuweisen. Für den Transport sind ausschliesslich Körbe zu verwenden; Pilze in Plastiksäcken oder stark verschmutztes Sammelgut werden nicht kontrolliert.
Pilze dürfen grundsätzlich nur für den Eigengebrauch gesammelt werden. Sollen wildwachsende Pilze an Dritte abgegeben oder verkauft werden, ist dafür eine entsprechende Bewilligung erforderlich und es gelten zusätzliche lebensmittelrechtliche Anforderungen.
Die amtliche Pilzkontrolle dient der Vermeidung von Vergiftungen und unterstützt einen verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Pilzbeständen.
Wir empfehlen dringendst, die gesammelten Pilze von einer Fachperson kontrollieren zu lassen.
Kontrollstellen
Weitere nützliche Informationen für das Pilzsammeln sowie aktuelle Öffnungszeiten und Adressen der Kontrollstellen sind auf der Website der Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane der Schweiz (VAPKO) zu finden.


