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Fundbüro

Haben Sie in der Gemeinde Studen einen persönlichen Gegenstand wie einen Schlüssel, ein Handy oder etwas anderes verloren? Vermissen Sie Ihr Fahrrad? Oder haben Sie etwas gefunden? Das Fundbüro unterstützt Sie gerne bei der Suche nach verlorenen Gegenständen oder bei der Abgabe von Fundstücken.

Fundgegenstände abgeben

Fundstücke können Sie direkt bei der Gemeindeschreiberei abgeben. Falls es sich um einen grösseren Fundgegenstand (Fahrrad, Roller usw.) handelt, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir die Abholung organisieren können.

Zu beachten bei Fundstücken

Art. 720 ZGB verpflichtet den Finder einer verlorenen Sache, den Eigentümer zu benachrichtigen oder, falls dieser unbekannt ist, den Fund der Polizei (im Kanton Bern wird das Fundbüro bei der Gemeinde geführt) zu melden oder selbst nach dem Eigentümer zu suchen. Übersteigt der Wert CHF 10.00, ist die Meldung an die Gemeindeverwaltung obligatorisch. Funde in Häusern oder öffentlichen Einrichtungen sind dem Hausherrn, Mieter oder Aufsichtspersonal zu übergeben.

Vermisste Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln

Gegenstände, die in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren gingen oder vergessen wurden, können Sie über das jeweilige Fundbüro des entsprechenden öV-Anbieters suchen.

Fundservice BLS

Fundbüro SBB

Fundsachen Aare Seeland mobil AG

Rechtliche Grundlagen

Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist geregelt, wie mit Fundgegenständen umzugehen ist:

Bekanntmachung, Nachfrage

Eigentumserwerb, Herausgabe

Angaben zum Gegenstand
     
     
Verlust-/Fundbeschreibung
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Zuständige Abteilungen

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Gemeindeschreiberei
2557 Studen, 032 374 40 80
gemeindeschreiberei[at]studen.ch
Hauptstrasse 61
2557 Studen

 info[at]studen.ch  +41 32 374 40 80
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