Fundbüro
Haben Sie in der Gemeinde Studen einen persönlichen Gegenstand wie einen Schlüssel, ein Handy oder etwas anderes verloren? Vermissen Sie Ihr Fahrrad? Oder haben Sie etwas gefunden? Das Fundbüro unterstützt Sie gerne bei der Suche nach verlorenen Gegenständen oder bei der Abgabe von Fundstücken.
Fundgegenstände abgeben
Fundstücke können Sie direkt bei der Gemeindeschreiberei abgeben. Falls es sich um einen grösseren Fundgegenstand (Fahrrad, Roller usw.) handelt, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir die Abholung organisieren können.
Zu beachten bei Fundstücken
Art. 720 ZGB verpflichtet den Finder einer verlorenen Sache, den Eigentümer zu benachrichtigen oder, falls dieser unbekannt ist, den Fund der Polizei (im Kanton Bern wird das Fundbüro bei der Gemeinde geführt) zu melden oder selbst nach dem Eigentümer zu suchen. Übersteigt der Wert CHF 10.00, ist die Meldung an die Gemeindeverwaltung obligatorisch. Funde in Häusern oder öffentlichen Einrichtungen sind dem Hausherrn, Mieter oder Aufsichtspersonal zu übergeben.
Vermisste Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln
Gegenstände, die in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren gingen oder vergessen wurden, können Sie über das jeweilige Fundbüro des entsprechenden öV-Anbieters suchen.
Fundsachen Aare Seeland mobil AG
Rechtliche Grundlagen
Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist geregelt, wie mit Fundgegenständen umzugehen ist:


