Adressauskunft (kostenlos – an Behörden und Private ohne kommerzielles Interesse)
Auskünfte über Personen erteilt die Einwohnerkontrolle gemäss den Bestimmungen des kommunalen Datenschutzreglements sowie dem kantonalen Datenschutzgesetz (KDSG). Telefonische Auskünfte erfolgen ausschliesslich an Amtsstellen.
Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister werden an Behörden und Amtsstellen sowie an Private ohne kommerzielles Interesse kostenlos erteilt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Beachten Sie, dass dieser Anfrage ein Interessensnachweis beizulegen ist. Denn als gesuchstellende Person müssen Sie ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen (z. B. rechtsgültig unterzeichneter Vertrag, Erbbescheinigung, Anwaltsschreiben, nachvollziehbare schriftliche Darstellung usw.). Zudem muss die gesuchte Person zweifellos identifiziert werden können, weshalb möglichst vollständige Angaben bekannt zu geben sind: Vor- und Nachname der gesuchten Person sowie wenn möglich das Geburtsdatum.
Ihre Anfrage wird intern geprüft und sofern die erforderlichen Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft zu den Personendaten. Diese beschränkt sich gemäss Datenschutzreglement auf folgende Angaben: Name, Vorname, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- oder Wegzugs, Jahrgang.
Hinweis: Listenauskünfte (Daten mehrerer Personen) werden nicht für kommerzielle Zwecke abgegeben. Entsprechende Anfragen sind persönlich an die Gemeindeschreiberei zu richten.


