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Dienstleistungen

Feueraufseher

In den Gemeinden sind sogenannte Feueraufseher für die Erfüllung der geltenden Brandschutzvorschriften bei Bauten folgender Nutzungen zuständig:

  • Wohngebäude ohne Hochhäuser (< 30,0 m)
  • Bauten für die Beherbergung und Pflege von bis zu 19 Personen (exkl. Gastgewerbe)
  • Landwirtschaftliche Betriebs- und Wohngebäude
  • Einstellräume für Motorfahrzeuge (bis 50 Fahrzeuge)
  • Verwaltungs- und Bürogebäude (bis 600 m2 Gesamtfläche pro Geschoss; Gesamthöhe < 30,0 m)
  • Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen (Brandabschnittsfläche < 1'200 m2; exkl. Apotheken und Drogerien)
  • Kleine und mittlere Gewerbebauten, in denen keine feuergefährlichen Stoffe und Waren erzeugt oder verarbeitet und keine Feuerarbeiten ausgeführt werden (z. B. Coiffeur, Metzgerei, Bäckerei, Schuhmacherei, Sattlerei, Töpferei)
  • Kleingebäude ohne erhöhtes Brandrisiko

Kontakt

Christian Walthert
Industriestrasse 1
2555 Brügg
Tel. 032 372 71 05
E-Mail

link
gvb.ch/de/fachbereich-brandsch...
Hauptstrasse 61
2557 Studen

 info[at]studen.ch  +41 32 374 40 80
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