Feueraufseher
In den Gemeinden sind sogenannte Feueraufseher für die Erfüllung der geltenden Brandschutzvorschriften bei Bauten folgender Nutzungen zuständig:
- Wohngebäude ohne Hochhäuser (< 30,0 m)
- Bauten für die Beherbergung und Pflege von bis zu 19 Personen (exkl. Gastgewerbe)
- Landwirtschaftliche Betriebs- und Wohngebäude
- Einstellräume für Motorfahrzeuge (bis 50 Fahrzeuge)
- Verwaltungs- und Bürogebäude (bis 600 m2 Gesamtfläche pro Geschoss; Gesamthöhe < 30,0 m)
- Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen (Brandabschnittsfläche < 1'200 m2; exkl. Apotheken und Drogerien)
- Kleine und mittlere Gewerbebauten, in denen keine feuergefährlichen Stoffe und Waren erzeugt oder verarbeitet und keine Feuerarbeiten ausgeführt werden (z. B. Coiffeur, Metzgerei, Bäckerei, Schuhmacherei, Sattlerei, Töpferei)
- Kleingebäude ohne erhöhtes Brandrisiko
Kontakt
Christian Walthert
Industriestrasse 1
2555 Brügg
Tel. 032 372 71 05
E-Mail


