eidg./kant. Abstimmung
Die Stimmberechtigten entscheiden regelmässig über Vorlagen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Für eidgenössische Abstimmungen sind in der Regel bis zu vier Abstimmungssonntage pro Jahr vorgesehen. An diesen Terminen können gleichzeitig auch kantonale oder kommunale Vorlagen zur Abstimmung gelangen.
Kommunale Abstimmungen werden bei Bedarf durch den Gemeinderat angesetzt. Weitere Informationen zu Abstimmungen und Wahlen finden Sie auf der Gemeinde Website.
An Abstimmungs- und Wahlsonntagen sind die Urnen von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet. Briefliche Stimmabgaben müssen bis spätesten um 08.00 Uhr im Briefkasten der Gemeinde sein.
Veranstalter/Adresse
Hauptstrasse 61, 2557 Studen (BE)


