- 1Eingaben
- 2Bezahlung
- 3Bestätigung
Adressauskunft (kostenpflichtig – an Private mit kommerziellem Interesse)
Auskünfte über Personen erteilt die Einwohnerkontrolle gemäss den Bestimmungen des kommunalen Datenschutzreglements sowie dem kantonalen Datenschutzgesetz (KDSG). Telefonische Auskünfte erfolgen ausschliesslich an Amtsstellen.
Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister an Private mit kommerziellem Interesse sind gebührenpflichtig und werden mit CHF 20.00 pro Anfrage verrechnet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesen Fällen ist ein Interessensnachweis erforderlich. Die gesuchstellende Person muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen (z. B. rechtsgültig unterzeichneter Vertrag, offene Rechnung, Verlustschein, Gerichtsurkunde usw.). Zudem muss die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden können. Es sind daher möglichst vollständige Angaben zu machen, insbesondere Vor- und Nachname und wenn möglich das Geburtsdatum.
Ihre Anfrage wird intern geprüft. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Auskunft erteilt. Diese beschränkt sich gemäss Datenschutzreglement auf folgende Personendaten: Name, Vorname, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- oder Wegzugs, Jahrgang.
Hinweis: Listenauskünfte (Daten mehrerer Personen) werden nicht für kommerzielle Zwecke abgegeben. Entsprechende Anfragen sind persönlich an die Gemeindeschreiberei zu richten.


