Hundekontrolle Meldungen
Wer einen neuen Hund hält, muss sich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde melden, damit die persönlichen Daten in der zentralen Hundedatenbank Amicus erfasst werden. Anschliessend wird der Hund durch den Tierarzt registriert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet.
Änderungen wie Halterwechsel, Export oder Tod des Hundes sind innerhalb von zehn Tagen in Amicus zu melden, entweder online oder über die App Animundo. Eine Meldung an die Gemeinde ist optional.
Namens- und Adressänderungen des Halters sind der Einwohnerkontrolle mitzuteilen, während Anpassungen an den Hundedaten durch den Tierarzt erfolgen.


