Strafregisterauszug
Der für Privatpersonen bestimmte Auszug aus dem Schweizer Strafregister, der sogenannte Privatauszug, enthält rechtskräftige Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen. Diese Einträge sind nur für einen begrenzten Zeitraum sichtbar, dessen Dauer unter anderem von der ausgesprochenen Sanktion abhängt.
Ein solcher Strafregisterauszug kann in verschiedenen Situationen verlangt werden, etwa durch einen zukünftigen Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Waffenscheins oder des Schweizer Bürgerrechts. Die Beantragung ist sowohl am Schalter der Post als auch online über die Website des Bundesamts für Justiz möglich.
Sonderprivatauszug
Der Sonderprivatauszug aus dem Strafregister weist ausschliesslich Verurteilungen aus, die mit bestimmten gerichtlichen Verboten verbunden sind. Dazu zählen insbesondere Verbote, einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, mit bestimmten Personen Kontakt aufzunehmen oder ein festgelegtes Gebiet zu betreten oder zu verlassen. Ziel dieser Massnahmen ist der Schutz von Minderjährigen sowie anderer besonders schutzbedürftiger Personen.
Die Vorlage eines Sonderprivatauszugs darf nur verlangt werden, wenn eine organisierte Tätigkeit vorgesehen ist, die regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen beinhaltet, beispielsweise bei Tätigkeiten als Sporttrainer oder Lehrperson. Die Bestellung erfolgt grundsätzlich auf demselben Weg wie beim Privatauszug. Zusätzlich ist jedoch erforderlich, dass die Stelle, welche die Tätigkeit anbietet, eine entsprechende Arbeitgeberbestätigung ausfüllt, unterzeichnet und zur Verfügung stellt. Mit dieser Bestätigung wird erklärt, dass für die betreffende Position ein Sonderprivatauszug notwendig ist.
Wichtig
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Bestellung ausschliesslich über die offizielle Website des Bundes oder persönlich am Postschalter aufgeben. Bei Bestellungen über andere Anbieter ist mit zusätzlichen Kosten sowie längeren Lieferfristen zu rechnen.


