Parkscheibe 32zu9
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Parkscheibe 32zu9

Mit dem Auto unterwegs in Studen

Parkierungskonzept

Seit dem 1. Juni 2023 gilt in Studen ein neues Parkierungskonzept. In den Quartieren wurde eine blaue Zone eingeführt. Der Perimeter der Blauen Zonen deckt sich mit jenem der Tempo-30-Zonen. Ausserhalb der blau markierten Parkfelder gilt ein Parkverbot. In den blauen Parkfeldern gelten die Regeln nach Art. 48 Abs. 2 Bst. a der Signalisationsverordnung , es sei denn, es ist etwas anderes signalisiert.

BlaueZone-Übersicht
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BlaueZone-Übersicht
BlaueZone-Schild
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BlaueZone-Schild

Blaue Zone

Auf allen Parkfeldern der Blauen Zone dürfen sämtliche Personen mit ihrer blauen Parkscheibe während den zulässigen 1 -  max. 1,5 Stunden gratis parkieren. Wer länger parkieren will oder muss, benötigt eine Parkbewilligung. Diese gibt es nur in elektronischer Form. Man kann sie bequem über die Parkingpay-App ( Andorid oder ios ) oder am Schalter der Gemeindeverwaltung kaufen. Es ist zu beachten, dass nicht alle Nutzergruppen überall in der Blauen Zone eine Parkbewilligung für längeres Parkieren kaufen dürfen. Die Blaue Zone teilt sich nämlich in zwei verschiedene Parkzonen auf: 

Parkzone A
Parkzonen A (Eselsbrücke: "A" wie Anwohnende) befinden sich in den Quartieren. Hier darf jedermann mit seiner Parkscheibe 1 - max. 1,5 Stunden gratis parkieren. Wer sein Auto länger stehen lassen will oder muss, kann eine Parkbewilligung A für 4 Stunden, für einen Tag oder gar eine Woche kaufen. Monats- und Jahresbewilligungen sind den Fahrzeugen von Personen vorbehalten, die in Studen wohnen oder Fahrzeugen von Geschäftsbetrieben mit Standort Studen.

Parkzone B
Parkzonen B (Eselsbrücke: "B" wie Berechtigte) befinden sich bei den Schulhäusern und vor dem Gemeindehaus. Auch hier dürfen sämtliche Personen mit ihrer Parkscheibe 1 - max. 1,5 Std. gratis parkieren. Wer länger parkieren will oder muss benötigt eine Parkbewilligung B. Eine solche dürfen nur "Berechtigte" erwerben, nämlich das Personal der Gemeinde, die Lehrpersonen, die Mieterinnen und Mieter im Gemeindehaus usw. 

Ausnahmen
Da das Gemeindepersonal und die Lehrpersonen am Samstag nicht arbeiten, darf samstags auch mit einer Parkbewilligung A auf den Parkplätzen der Parkzone B (beim Gemeindehaus oder bei den Schulhäusern) parkiert werden. Beim Schulhaus "Längackern" gilt dies nicht nur samstags, sondern auch am Mittwochnachmittag ab 13.00 Uhr. In diesem Zeitraum darf beim Schulhaus "Längackern" mit Parkscheibe sogar drei Stunden gratis parkiert werden. Dies soll den Hallenbenützerinnen und -benützer zu Gute kommen. Erst wer länger als drei Stunden parkieren möchte, benötigt eine Parkbewilligung A oder B. Für auswärtige Besucherinnen und Besucher sind bei den Parkplätzen QR-Codes beschildert, mit denen man via TWINT oder Parking-Pay-App eine 4-Stunden- oder Tagesparkbewilligung A erwerben kann.

Beachten Sie die Signalisation, dann können Sie nichts falsch machen.

Handhabung der blauen Parkscheibe

Einstellen der Parkscheibe auf allen mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» gekennzeichneten Verkehrsflächen
Der Pfeil muss auf den der tatsächlichen Ankunftszeit nachfolgenden Strich eingestellt werden.

Zulässige Parkdauer in der Blauen Zone
Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Samstag gilt als Werktag!) – und sofern ausdrücklich signalisiert auch an Sonn- und Feiertagen – nur wie folgt abgestellt werden:

Tatsächliche AnkunftszeitEinzustellende AnkunftszeitAbfahrtszeit
08.00-08.29 Uhr08.30 Uhr09.30 Uhr
08.30-08.59 Uhr usw.09.00 Uhr10.00 Uhr
11.00-11.29 Uhr11.30 Uhr12.30 Uhr
11.30-13.29 Uhr usw.Auf Ankunftszeit folgenden Strich14.30 Uhr
17.30-17.59 Uhr18.00 Uhr19.00 Uhr
18.00-07.59 UhrAuf Ankunftszeit folgenden Strich 

Zwischen 19.00 und 07.59 muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 wieder in den Verkehr eingefügt wird. Vorbehalten bleiben gegenteilige Signalisationen. Beispielsweise gelten in der Parkzone B die Regeln der Blauen Zone bereits ab 07.00 Uhr.

(Quellen: www.astra.admin.ch und myswitzerland.com )

Übersicht über die Parkbewilligungen in der Blauen Zone

Parkbewilligung A

Art der BewilligungKostenWer darf sie kaufen?
4 Stunden-ParkbewilligungCHF 4.00alle Interessierten
TagesparkbewilligungCHF 6.00alle Interessierten
WochenparkbewilligungCHF 20.00alle Interessierten
Monatsparkbewilligung*CHF 40.00Einwohnerinnen- und Einwohner von Studen
Geschäftsbetriebe aus Studen
Jahresparkbewilligung*CHF 240.00Einwohnerinnen- und Einwohner von Studen
Geschäftsbetriebe aus Studen

 

Parkbewilligung B

Art der BewilligungKostenWer darf sie kaufen?
4 Stunden-ParkbewilligungCHF 4.00Personal/Lehrpersonen
Kita/Spielgruppe
Mietparteien
Handwerker/Dienstleister
im Auftrag der Gemeinde
TagesparkbewilligungCHF 6.00dito
WochenparkbewilligungCHF 20.00dito
Monatsparkbewilligung*CHF 40.00dito
Jahresparkbewilligung*CHF 240.00dito

* werden für max. zwei Kontrollschilder ausgegeben (entweder/oder).

Gebührenpflichtige Parkplätze am Bahnhof Studen BE

Die Parkplätze am Bahnhof sind gebührenpflichtig. Die Parkgebühr kann an der Parkuhr unter Eingabe der Kontrollschildnummer bezahlt werden. Ebenfalls möglich ist eine Bezahlung via Parkingpay-App, EasyPark-App oder Twint.

Kostenpflichtig sind die Parkplätze täglich von 07.00 bis 19.00 Uhr. Die ersten 15 Minuten sind gratis. Die Mindestgebühr beträgt CHF 0.50.

bis 4 StundenCHF 4.00
bis 24 StundenCHF 6.00
bis 48 StundenCHF 12.00
bis 72 StundenCHF 18.00

Es darf max. 72 Stunden (3 Tage) parkiert werden.

Wer regelmässig am Bahnhof parkiert, kann via Parkingpay-App oder am Schalter der Gemeindeverwaltung eine elektronische Dauervignette für CHF 40.00/Monat erwerben.

Die Parkingpay-App von Digitalparking

«Parkingpay» heisst das System, das in vielen Gemeinden das bargeldlose Parkieren ermöglicht. Mit Parkingpay ist es möglich, gebührenpflichtige Parkfelder bargeldlos über das Parkingpay-Konto zu bezahlen. Die Gemeinde Studen nutzt dieses System und verkauft ihre Parkbewilligungen digital über die Parkingpay-App. Wer kein Smartphone besitzt, darf die Bewilligung auch am Schalter der Gemeindeverwaltung kaufen. Am Bahnhof können Sie die Parkgebühren ebenfalls über die App bezahlen.

 

Wie registriere ich mich?

Schritt 1
Eröffnen Sie ein kostenloses Parkingpay-Konto unter www.parkingpay.ch oder auf der Parkingpay-App.

Schritt 2
Erfassen Sie die Kontrollschild-Nummern ihrer Fahrzeuge in Ihrem Nutzerkonto. Bestellen Sie gleichzeitig den Gratis-Badge zur Bedienung von Schrankenanlagen in Parkhäusern. Parkingpay schickt Ihnen den Badge per Post zu.**

**Diesen Badge können Sie bei der Einfahrt ins Parkhaus aufs Lesegerät am Ticket-Ausgabegeräte halten. Die Schranke öffnet sich. Dasselbe bei der Ausfahrt: Der Gang zum Kassen-Automaten erübrigt sich. Die Parkgebühr wird ihrer Kreditkarte belastet.

Schritt 3
Hinterlegen Sie die gewünschte Zahlungsart, z.B. Ihre Kreditkarte und erlauben Sie der App, auf Ihren Standort zuzugreifen. Sie können nun Ihr Parkingpay-Konto zum Kauf von e-Parkkarten (Bewilligungen) oder zur Zahlung von Parkgebühren mit dem Smartphone nutzen.

Wie kaufe ich eine Bewilligung?

Schritt 1: 
Starten Sie die App. Wenn Sie den Standort freigegeben haben, erkennt die App, dass Sie sich in Studen befinden. 

Schritt 2:
Je nach Standort können Sie zwischen "Parkvorgang" und "Bewilligung" auswählen. Wählen Sie "Bewilligung".

Schritt 3: 
Passende Bewilligung auswählen und "Kaufen" klicken. Der Zahlungsprozess läuft. 

Bewilligungen, die nur durch einen eingeschränkten Benutzerkreis (Anwohnende, Personal usw.) erworben werden können, müssen zuerst beantragt werden. Es erscheint ein Button "Beantragen". Sobald die Gemeinde die erforderlichen Unterlagen (z.B. Foto des Fahrzeugausweises) hat, erteilt sie die Bewilligung. Nun erscheint die Taste "Kaufen". Die Bewilligung kann nun erworben werden. 

Schritt 4: 
Sie können eine PDF-Quittung herunterladen oder jederzeit später einsehen.

Parkierungsreglement und Parkierungsverordnung

Auto teilen

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Es gibt auch alternative Mobilitätslösungen. Dazu gehören Carsharing-Plattformen, wie z.B. jene von 2EM. Dabei handelt es sich um einen Service, bei dem Fahrzeuge von Privatpersonen an Privatpersonen vermietet werden. Ausgehend von der Tatsache, dass Autos nur 10 % der Zeit genutzt werden, während ihr Besitzer 100 % der Kosten trägt, bietet dieses neue Konzept die Möglichkeit, die Ressourcen und die damit verbundenen Nutzungskosten zwischen mehreren Personen zu teilen.

Sind Sie auf der Suche nach einem Mietauto? Melden Sie sich auf www.2em.ch an und entdecken Sie alle verfügbaren Fahrzeuge in Ihrer Nähe zum gewünschten Zeitpunkt. Die Vorteile sind der günstigere Preis, die grosse Auswahl an Fahrzeugtypen, die Nähe und die Flexibilität bei den Anmietungszeiten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, privates Zubehör des Eigentümers ohne zusätzliche Kosten zu nutzen (z. B. Kindersitz, GPS usw.).

Wenn Sie ein Auto besitzen, machen Sie es zu einer zusätzlichen Einnahmequelle, wenn Sie es nicht benutzen. Sie bestimmen den Preis pro Tag und pro Kilometer, wann und wo Sie das Fahrzeug abgeben und zurück haben wollen.

Es gibt selbstverständlich noch weitere Plattformen, wie z.B. www.gomore.ch oder www.weeshare.com .

Öffentliche Ladestationen für e-Autos

Am Bahnhof Studen entstehen in Kürze zwei Parkplätze mit e-Ladestation für Elektroautos. Beachten Sie, dass die Parkgebühr ganz normal an der Parkuhr (oder via Parkingspay- oder Twint-App) zu entrichten ist. 

Wo gibt es e-Ladestationen?

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