Stimmrecht: Das Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten haben Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das kantonale Stimmrecht besitzen. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls herzlich eingeladen. Sie müssen jedoch gesondert sitzen (bitte vorne rechts).
Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 2 und 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können diese auch unter jeweils obenstehendem Link einsehen. Die
Botschaft
wird in alle Haushaltungen verteilt.
Rechtsmittelbelehrung (Ihre Beschwerdemöglichkeit): Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Aarberg, einzureichen (Art. 63 und Art. 67a VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Kinderbetreuung durch Happy Kids
Erneut wird an der Gemeindeversammlung ein kostenloses Kinderbetreuungsangebot bereitgestellt. Die Kinder werden von Happy Kids Studen professionell betreut. Die Kinder können ab 18.30 Uhr vor Ort (im Gemeinde-saal) oder direkt im Begegnungszentrum H2 am Hurnimattweg 2 abgegeben werden. Die Betreuung findet im Begegnungszentrum H2 statt.
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