Gemeindeversammlung_32zu9
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Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. In Studen äussern sie ihren Willen an der Gemeindeversammlung bzw. bei Gemeinderatswahlen an der Wahlurne. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt. Geleitet wird sie von der Gemeindepräsidentin bzw. vom Gemeindepräsidenten.

Zuständigkeiten 

Die Zuständigkeiten der Gemeindeversammlung sind im Organisationsreglement (Art. 5 ff. OgR) der Gemeinde festgelegt. Die Gemeindeversammlung beschiesst im Wesentlichen die Jahresrechnung, das Budget samt Steueranlage, die Inkraftsetzung, Abänderung oder Aufhebung von Reglementen und behandelt Initiativen. Zudem befindet sie über Ausgaben von über CHF 200'000.00 (bzw. in den Bereichen Abwasser und Kehricht von über CHF 500'000.00, sofern das Referendum zustande kommt).

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle im Kanton Bern stimmberechtigten Personen, die seit drei Monaten in der Gemeinde Studen wohnen (Art. 13 Gemeindegesetz).

Öffentlichkeit der Versammlung

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Auch nichtstimmberechtigte Personen (z.B. Ausländerinnen und Ausländer, Jugendliche, Schweizerinnen und Schweizer aus Nachbargemeinden usw.) dürfen die Versammlung besuchen. Sie werden von der Versammlungsleitung separat platziert. Sie dürfen weder mitdiskutieren noch abstimmen.

Pressemeldung aus der letzten Gemeindeversammlung

Die Pressemeldung der letzten Gemeindeversammlung finden Sie jeweils unter den News.

Termine

  • Daten der kommenden Gemeindeversammlungen
    • Montag, 10. Juni 2024
    • Montag, 9. Dezember 2024

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