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Bauen

Baubewilligungspflicht abklären

Wer ein Bauvorhaben realisieren oder eine bestehende Baute umnutzen möchte, muss sich vorgängig informieren, ob das Vorhaben eine Baubewilligung benötigt. Im Baubewilligungsverfahren prüft die Baubewilligungsbehörde, ob das Projekt mit den Vorschriften des Bau- und Planungsrechts sowie anderen massgeblichen Vorschriften des öffentlichen Rechts übereinstimmt. Zudem muss das Vorhaben in der entsprechenden Nutzungszone zonenkonform sein.

Ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt oder nicht, ist auf übergeordneter Stufe geregelt. Die Gemeinde Studen hat hier keinen Handlungsspielraum.  Massgebend ist beispielsweise der Artikel 1a des kantonalen Baugesetzes. Dieser umschreibt die baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben wie folgt: 

1 Baubewilligungspflichtig sind alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben), die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen.

2 Baubewilligungspflichtig sind auch die Zweckänderung und der Abbruch von Bauten, Anlagen und Einrichtungen sowie wesentliche Terrainveränderungen.

3 Baubewilligungspflichtige Bauvorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung und die erforderlichen weiteren Bewilligungen oder die Gesamtbewilligung rechtskräftig erteilt sind. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die vorsorglichen Massnahmen, insbesondere der vorzeitige Baubeginn.

Diese Bestimmung enthält zahlreiche unbestimmte Gesetzesbegriffe. Es ist daher für Laien (und manchmal auch für Profis) oft nicht ganz klar, ob ein Vorhaben eine Baubewilligung benötigt oder nicht. Wir empfehlen daher, sich jeweils vorgängig auf unserer Bauverwaltung zu melden.

Baugesuch über die online-Plattform eBau einreichen

Das Baubewilligungsverfahren läuft im Kanton Bern elektronisch über die online-Plattform eBau.

eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren

Video

eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren

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Von der Baubewilligung zum Spatenstich

Beachten Sie, dass Sie erst bauen dürfen, nachdem die Baubewilligung rechtskräftig ist. Dies ist i.d.R. dreissig Tage nach Erhalt der Baubewilligung der Fall, sofern niemand Beschwerde dagegen führt. Oft ist die Baubewilligung mit Auflagen oder Bedingungen versehen, die vor Baubeginn erfüllt sein müssen. Stellen Sie sicher, dass die mit der Bauleitung betraute Person, den gesamten Inhalt der Baubewilligung kennt und die erforderlichen Auflagen und Bedingungen einhält und umsetzt. Dies bestätigt er gegenüber der Bauverwaltung mit den Selbstdeklarationsformularen 1 (vor Baubeginn einzureichen) und 2 (nach Vollendung der Arbeiten einzureichen) ( Art. 47a Bewd ).

Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in Studen und Umgebung:

In Studen gibt es zahlreiche Firmen aus dem Baugewerbe. Diese freuen sich über Ihren Auftrag.

Bauinventar

Bei älteren Bauten muss vorgängig geklärt werden, ob sie als Baudenkmal eingestuft worden sind. Baudenkmäler sind Bauten, die uns an unsere Vergangenheit erinnern, sei dies aus wirtschaftlicher, technischer oder gesellschaftlicher Sicht. Sie werden in einem Inventar erfasst, beschrieben und bewertet. Das Inventar ist eine wichtige Grundlage beim Umbau und bei der Restaurierung von Baudenkmälern. Die Daten des Bauinventars stehen der Öffentlichkeit online zur Verfügung.

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