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Anmeldung zum Wochenaufenthalt

Wer für länger als drei Monate in eine Gemeinde einzieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung   zu erfüllen, meldet sich innert 14 Tagen zum Aufenthalt an. 

Die Anmeldung erfolgt bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder schriftlich. Kontaktieren Sie zuerst die Wohnsitzgemeinde.

Eine Anmeldung zum Aufenthalt ist via die Online-Plattform "e-Umzug" noch nicht möglich.

Beispiel: Nicolas aus Frauenfeld absolviert die Holzfachschule in Biel. Während der Ausbildung wohnt er bei seiner Tante in Studen. An den Wochenenden kehrt er regelmässig nach Frauenfeld zurück, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat und seine Steuern bezahlt.

 

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