Öffentliche Planauflage - Teilrevision der Überbauungsordnung Grien
Der Gemeinderat Studen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung Überbauungsordnung Grien bestehend aus:
- Überbauungsplan 1 : 500
- Überbauungsvorschriften
- Mitwirkungs- und Erläuterungsbericht
- Anpassung Zonenplan (geringfügige Zonenplanänderung nach Art. 122 Abs. Bauverordnung (BauV)
- Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung
zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. Februar 2024 bis 18. März 2024, in der Gemeindeschreiberei Studen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Studen, Hauptstrasse 61, 2557 Studen, einzureichen.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Donnerstag, 21. März 2024, nachmittags, statt. Wir bitten Sie, das Datum gegebenenfalls zu reservieren.
Studen, im Februar 2024 Gemeinderat Studen