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Geburt

Geburtsmeldung

Eine Geburt ist innert drei Tagen dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt zu melden. Weitere Infos finden Sie hier .
Die Gemeinde Studen erhält anschliessend vom Zivilstandsamt eine elektronische Geburtsmeldung, so dass das Kind in der Einwohnerkontrolle erfasst werden kann.

Geburt von A-Z

Alles weitere rund um die Geburt, von "A" wie "Anerkennung" bis "Z" wie "Zivilstandsdokumente" finden Sie hier.
 

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