Gastgewerbe
Das Gastgewerbe wird im Gastgewerbegesetz und der Gastgewerbeverordnung geregelt. Gesuche für Betriebsbewilligungen, für gastgewerbliche Einzelbewilligungen und für Betriebsbewilligungen "Handel mit Alkoholischen Getränken" sind bei der Gemeinde einzureichen (Art. 31 Abs. 2 GGG). Die Gemeinde leitet das Gesuch zusammen mit einer Stellungnahme an die Bewilligungsbehörde weiter. Die Bewilligungsbehörde für Studen ist das Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg .
Die Aufsicht über die Gastgewerbebetriebe obliegt ebenfalls der Gemeinde (Art. 37 GGG).
Gesuchsformulare finden Sie hier . Stellen Sie sicher, dass Sie das Gesuchsformular vollständig, mit allen nötigen Beilagen, einreichen. Die beizulegenden Unterlagen sind im Gesuchsformular erwähnt.
Sowohl bei Gesuchen um eine Betriebsbewilligung Gastgewerbe als auch bei jenen für eine gastgewerbeliche Einzelbewilligung (Festwirtschaften) müssen Sie die Getränkekarte beilegen. Beachten Sie bitte den sogenannten "Sirup-Artikel" (Art. 28 GGG), der besagt, dass mindestens drei alkoholfreie Getränke in der gleichen Menge günstiger anzubieten sind als das billigste alkoholhaltige Getränk.