- 1Eingaben
- 2Bezahlung
- 3Bestätigung
Parkbewilligung bestellen
In der Gemeinde Studen gilt ein Parkierungskonzept mit Blauer Zone in den Quartieren. Mit der Parkscheibe darf in der Regel während einer Stunde kostenlos parkiert werden. Für längeres Parkieren ist eine Parkbewilligung erforderlich. Diese wird in Studen ausschliesslich elektronisch ausgestellt und kann über die «Parkingpay» App, über den Online-Schalter oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bei der Beantragung über die «Parkingpay» App werden Sie automatisch über den Ablauf informiert. Erfolgt der Bezug hingegen über den Online-Schalter oder am Schalter der Gemeindeverwaltung, wird keine Erinnerung versendet.
Parkbewilligungen werden für Fahrzeuge ausgestellt, die auf einen Einwohner oder auf ein Unternehmen mit Adresse in Studen eingelöst sind.
Die Blaue Zone ist in zwei Parkzonen beziehungsweise zwei Arten von Parkbewilligungen unterteilt:
- Parkzone A (Anwohnende): für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Betriebe mit Standort in Studen
- Parkzone B (Berechtigte): für einen eingeschränkten Personenkreis (z. B. Gemeindepersonal, Lehrpersonen oder berechtigte Nutzende von Liegenschaften)
Detaillierte Informationen zum Parkierungskonzept sowie zu den Parkbewilligungen finden Sie unter „Freizeit / öV & Mobilität / Auto“.
App Download
Die «Parkingpay» App ist für Android und iOS verfügbar.
Kurzzeitbewilligungen
Kurzzeitbewilligungen können auch von Besuchern gelöst werden und haben eine Gültigkeit von 4 Stunden, einzelnen Tagen oder Wochen. Diese sind ausschliesslich in der «Parkingpay» App zu lösen oder persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei zu beziehen.
Parkbewilligungen mit einer Gültigkeitsdauer von einem Monat und länger benötigen zusätzlich eine Freigabe durch die Mitarbeitenden der Gemeindeschreiberei. Sie können zwar in der App oder im Online-Schalter beantragt werden, benötigen für die Gültigkeit jedoch zusätzlich die Kopie des Fahrzeugausweises.
Anspruchsberechtigung
Das Einholen einer Parkbewilligung (Monats- oder Jahreskarte) verleiht keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit
Wenn Sie eine Parkkarte über den Online-Schalter beantragen, ist diese erst ab dem Zeitpunkt gültig, zu dem Sie eine entsprechende Bestätigung erhalten, und nicht bereits ab dem Zeitpunkt der Beantragung.
Preisübersicht
- Parkbewilligung A Monat, CHF 40.00
- Parkbewilligung A Jahr, CHF 240.00
- Parkbewilligung B Monat, CHF 40.00
- Parkbewilligung B Jahr, CHF 240.00
- Parkbewilligung B Jahr Pensum < 50%, CHF 150.00


