Für Beglaubigungen ist im Kanton Bern die Notarin oder der Notar zuständig (Art. 62 Notariatsverordnung ). Gemeinden dürfen hier, im Gegensatz zu anderen Kantonen, keine Unterschriften beglaubigen.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 032 374 40 80 | gemeindeschreiberei@studen.ch |