Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025; öffentliche Auflage
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08. Juli 2025
Gestützt auf Art. 45 des Organisationsreglements muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens 30 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Der Gemeinderat legt das Protokoll der oben erwähnten Versammlung vom 10. Juli bis und mit 11. August 2025 öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Die gerügten Protokollteile sind genau zu bezeichnen. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Wir senden Ihnen das Protokoll auch per E-Mail zu. Wenden Sie sich an: gemeindeschreiberei@ studen.ch.