Gemeindewahlen vom Sonntag, 9. November 2025

Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 finden am Sonntag, 9. November 2025 statt.
05. Aug. 2025
...

Es sind zu wählen:

  1. nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz): 6 Mitglieder des Gemeinderats
  2. nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz): das Gemeindepräsidium

 Wählbar sind alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen (seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger:innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht unter umfassender Beistandschaft gem. Art. 398 ZGB stehen).

 Jeder Wahlvorschlag muss enthalten:

  • eine deutliche Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe;
  • die vorgeschlagenen Personen mit Familien-, und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und Kontaktinformationen (letzteres wird nicht publiziert);
  • die Unterschrift von mindestens fünf in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten mit Familien- und Vornamen, Jahrgang und Wohnadresse.

 Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs mit einer Ordnungsnummer versehen. Jeder Wahlvorschlag darf nicht mehr Kandidatennamen enthalten als Behördenmitglieder zu wählen sind Bei Majorzwahlen darf jeder Name nur einmal, bei Proporzahlen höchstens zweimal aufgeführt werden. Ausserdem darf bei Proporzwahlen eine kandidierende Person für die gleiche Behörde nur auf einem Wahlvorschlag stehen.

 Termine:
Wahlvorschläge einreichen und Bekanntgabe allfällige Listenverbindungen:
Bis spätestens am 22. September 2025, 11.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei Studen BE.

Ein allfälliger 2. Wahlgang (Stichwahl für Majorzwahlen findet am Sonntag, 30. November 2025 statt.

Für die nach dem Majorzwahlverfahren zu wählende Behörde – das Gemeindepräsidium – kann das Verfahren der Stillen Wahl angewendet werden (Art. 28 Organisationsreglement OgR). Im Übrigen gelten für das Wahlverfahren die Bestimmungen des Organisationreglements vom 13. Dezember 2020.

Auf Grundlage der eingereichten Wahlvorschläge werden ausseramtliche Wahlzettel gedruckt (Art. 21 OgR). Die Gemeindeschreiberei organisiert den Druck der Wahlzettel auf Kosten der Gemeinde und organisiert den gleichzeitigen Versand mit dem amtlichen Wahlmaterial. Übriges ausseramtliches Wahlmaterial (Art. 22 OgR) organisieren und finanzieren die Parteien und Wählergruppen selbst. Die Ortsparteien wurden entsprechend instruiert, weitere Interessierte melden sich diesbezüglich bei der Gemeindeschreiberei.

Analog der Regelung bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen wird auch für die Gemeindewahlen ein gemeinsamer Versand des Werbematerials organisiert. Das Wahlmaterial wird zentral bei der WOWEWO, Worben, zusammen mit dem amtlichen Wahlmaterial verpackt und versandt; eine Mitwirkung der Parteien ist nicht erforderlich. Die Kosten für Verpackung und Versand trägt die Gemeinde. Die Stimmrechtsausweise, die amtlichen Wahlzettel sowie das ausseramtliche Wahlmaterial der Parteien/Gruppierungen, werden den Stimmberechtigten bis spätestens am Samstag, 18. Oktober 2025, zugstellt.

Gemeinsamer Werbematerialversand:
Ablieferung Werbematerial (Flugblätter oder Faltprospekte im Format A5 (14,8 x 21 cm)) und Wahlplakate bei der Gemeindeschreiberei bis spätestens am Donnerstag, 2. Oktober 2025, 17.00 Uhr. Das Material je Partei oder Wählergruppe und pro stimmberechtigte Person ist als eine Einheit und nicht kuvertiert abzuliefern, sodass dieses mühelos in das Abstimmungskuvert verpackt werden kann. Gewicht max. 30 g pro Partei/Wählergruppe und stimmberechtigte Person. Auflage 2'200 Exemplare.

Gemeinderat Studen

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte verhindern.