Gemeinderat 2026 - 2029, Stille Wahlen

02. Okt. 2025

Gemäss Publikation im Nidauer Anzeiger vom 21. August 2025 sind die Neuwahlen für 6 Mitglieder des Gemeinderats auf den 9. November 2025 angesetzt worden. Die Frist für die Eingabe von Wahlvorschlägen ist am 22. August 2025 um 11.00 Uhr abgelaufen. Bei der Gemeindeschreiberei sind folgende Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht worden (nach Eingang der Wahlvorschläge):
1.       SVP Studen – Liste 1
1.1.    Fülöp Tamas, Gouchertweg 2A, geb. 27. März 1979, Aussendienstmitarbeiter (bisher)
1.2.    Gehri Martin, Längackerweg 18, geb. 26. Juli 1978, Instandhaltungsfachmann (bisher)
1.3.    Widmer Patrick, Längackerweg 51, geb. 11. August 1968, Geschäftsführer (neu)

2.       FDP.Die Liberalen – Liste 2
2.1.    Kunz Stephan, Grabenstrasse 22, geb. 17. Mai 1972, Senior Analyst Global Trade Complience (bisher) 

3.       Sozialdemokratische Partei, SPplus ! Studen – Liste 3
3.1.    Daniel Schori, Fliederweg 2, geb. 15. Februar 1962, Wirtschaftsinformatiker (bisher)
3.2.    Vincent Rieder, Aegertenstrasse 1, geb. 18. April 1971, Projektleiter SBB (neu)

Für die Wahl der sechs Gemeinderatsmitglieder für die Amtsdauer 2026–2029 wurden während der angeordneten Frist drei gültige Wahlvorschläge mit insgesamt sechs Kandidierenden eingereicht. Die Zahl der Kandidaturen entspricht somit der Anzahl der zu vergebende Sitze (sechs Sitze). Gem. Art. 33 – Stille Wahlen – Organisationsreglement Einwohnergemeinde Studen erklärt der Gemeinderat alle Kandidierenden als gewählt, wenn die Gesamtzahl aller gültigen Vorgeschlagenen der Anzahl zu vergebende Sitze entspricht.
Der Gemeinderat hat auf dem Korrespondenzweg am 25. September 2025 die sechs Kandidaten als gewählt erklärt.

Die Voraussetzungen für eine Stille Wahl wurden erfüllt, weshalb eine Urnenwahl nicht erforderlich ist. Mittels Korrespondenzbeschluss vom 25. September 2025 wurden die mit Beschluss vom 4. Juni 2025 angeordneten Urnenwahlen vom 9. November 2025 widerrufen.

Rechtsmittel
Gegen diese Stille Wahl kann gem. Art. 67a Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Kanton Bern innert 10 Tagen seit der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Studen, 25. September 2025
Gemeindeschreiberei Studen

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte verhindern.