Gemeindepräsidium 2026 - 2029, Stille Wahl

02. Okt. 2025
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Gemäss Publikation im Nidauer Anzeiger vom 21. August 2025 sind die Neuwahlen für das Gemeindepräsidium auf den 9. November 2025 angesetzt worden. Die Frist für die Eingabe von Wahlvorschlägen ist am 22. September 2025 um 11.00 Uhr abgelaufen. Bei der Gemeindeschreiberei ist folgender Wahlvorschlag fristgerecht eingereicht worden

1.       Bürger für Bürger – Liste 1
1.1.    Heinz Lanz, Schaftenholzweg 23, geb. 2. Mai 1964, Immobilienökonom (bisher)

Für die Wahl des Gemeindepräsidiums für die Amtsdauer 2026–2029 wurden während der angeordneten Frist ein gültiger Wahlvorschlag mit einem Kandidaten eingereicht. Die Zahl der Kandidaten entspricht somit der Anzahl der zu vergebende Sitze (einen Sitz). Gem. Art. 28 – Stille Wahlen – Organisationsreglement Einwohnergemeinde Studen erklärt der Gemeinderat alle Kandidierenden als gewählt, wenn die Gesamtzahl aller gültigen Vorgeschlagenen der Anzahl zu vergebende Sitze entspricht.
Der Gemeinderat hat auf dem Korrespondenzweg am 25. September 2025 Heinz Lanz als Gemeindepräsidenten als gewählt erklärt.

Die Voraussetzungen für eine Stille Wahl wurden erfüllt, weshalb eine Urnenwahl nicht erforderlich ist. Mittels Korrespondenzbeschluss vom 25. September 2025 wurden die mit Beschluss vom 4. Juni 2025 angeordneten Urnenwahlen vom 9. November 2025 widerrufen.

Rechtsmittel
Gegen diese Stille Wahl kann gem. Art. 67a Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Kanton Bern innert 10 Tagen seit der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Studen, 25. September 2025
Gemeindeschreiberei Studen

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