Das neue Organisationsreglement geht in die Vorprüfung
Seit eineinhalb Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Überarbeitung des Organisationsreglements. Nun ist es beim Amt für Gemeinden und Raumordnung in der Vorprüfung.
08. Nov. 2024
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Die Totalrevision umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
- Neu wird für Ausgaben ab 2 Mio. Franken und für Fusionsentscheide eine Urnenabstimmung eingeführt. Bisher gab es keine Urnenabstimmungen, nur Urnenwahlen (für Gemeinderatsmitglieder und das Gemeindepräsidium).
- Die Amtszeitbeschränkung soll neu bei 4 x 4 Jahren (bisher: 3 x 4 Jahre) liegen.
- Die Amtsperiode des Rechnungsprüfungsorgans betrug lediglich 2 Jahre. Sie wird auf 4 Jahre erhöht (entspricht einem Revisionszyklus).
- Der ständige Wahlausschuss war bisher nur bei Proporzwahlen vorgesehen. Neu soll er bei sämtlichen Urnengeschäften mitwirken. Die Mitgliederzahl soll deshalb erhöht werden.
- Die Schuldenbremse, welche im Juni 2024 an der Gemeindeversammlung verabschiedet wurde, wird verankert.
- Jugendliche sollen an der GV beschränkt mitwirken dürfen.
- Bisher enthielt das Organisationsreglement auch die Bestimmungen über die Urnenwahlen. Die Gemeinde beabsichtigt, neben dem Organisationsreglement in Zukunft auch ein Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen (analog Muster-Reglementen des Kantons) zu erlassen.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung prüft die beiden Reglemente auf deren Rechtmässigkeit. Inkrafttreten wird die Neufassung voraussichtlich per 1. Januar 2026, also erst nach den nächsten Gemeinderatswahlen. Dies spielt jedoch keine Rolle, weil am Wahlsystem nichts verändert wurde.