Aus der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025
Jahresrechnung 2024
An der Gemeindeversammlung vom 3. Juni präsentierte Finanzverwalter Pascal Wuillemin die Jahresrechnung 2024. Diese schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 536’137.53 ab (Budget: CHF -465’394.35). Der Allgemeine Haushalt weist einen Aufwandüberschuss von CHF 526’343.06 aus. Gründe dafür sind insbesondere tiefere Steuereinnahmen juristischer Personen sowie eine Verschlechterung des harmonisierten Ertragsindexes (Disparitätenabbau). Dem stehen Einsparungen in verschiedenen Bereichen sowie ein höherer Zusatzbeitrag für besonders belastete Gemeinden gegenüber. Die Spezialfinanzierungen Abfall (CHF -9'682.11) und Abwasser (CHF -112.36) schliessen deutlich besser ab als budgetiert.
Trotz des Aufwandüberschusses bleibt die finanzielle Lage der Gemeinde solide: Der Bilanzüberschuss beträgt per Ende 2024 rund 8.7 Mio. Franken und liegt somit deutlich über der vom Kanton empfohlenen Reserve.
Die Investitionstätigkeit fiel mit CHF 926'088.15 geringer aus als geplant, da mehrere Projekte verschoben wurden.
Die 71 anwesenden Stimmberechtigten (3.44 % Beteiligung) genehmigten die Jahresrechnung 2024 einstimmig und ohne Diskussion.
Reglement über Urnenwahlen und -abstimmungen (RUWA)
Im Zusammenhang mit der Totalrevision des Organisationsreglements (OgR) hat der Gemeinderat entschieden, zukünftig für bestimmte Geschäfte eine Urnenabstimmung vorzusehen. Bei Gemeinden mit Urnenabstimmungen empfiehlt der Kanton, in Ergänzung zum Organisationsreglement, auch ein Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen zu erlassen.
Im neuen Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen (RUWA) wurden die bestehenden Bestimmungen zu den Urnenwahlen übernommen, daran ändert sich nichts. Eingeführt werden in Studen Urnenabstimmungen. Das nun vorliegende Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen (RUWA) orientiert sich am Musterreglement des Kantons Bern und wurde lediglich auf die Bedürfnisse und Gegebenheit der Einwohnergemeinde Studen angepasst. Eine wesentliche Änderung betrifft den ständigen Wahlausschuss. Dieser war bisher nur bei Proporzwahlen vorgesehen, zukünftig soll ein ständiger Abstimmungs- und Wahlausschuss bei allen Urnengeschäften eingesetzt werden. Die Mitgliederzahl soll auf 15 bis 20 Personen erhöht werden.
Das Reglement über Urnenwahlen und -abstimmungen wurde mit grossmehrheitlicher Zustimmung genehmigt und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Totalrevision Organisationsreglement (OgR)
Im Februar 2023 hat der Gemeinderat beschlossen, das Organisationsreglement von 2011 von Grund auf zu überprüfen. Hierzu hat er eine Spezialkommission gebildet. Diese hat acht Themenfelder identifiziert, bei denen Anpassungsbedarf ausgemacht werden konnte oder bei welchen der Gemeinderat die Meinung der Stimmberechtigten und Parteien abholen wollte. Nach einer erfolgreich durchgeführten öffentlichen Mitwirkung, welche zeigte, dass sich die Eingaben grossmehrheitlich mit der Haltung des Gemeinderates decken, wurde ein entsprechender Reglementsentwurf ausgearbeitet. Hier ein Überblick über die wesentlichsten Änderungen:
- Neu wird für Ausgaben ab CHF 2'000'000.00 sowie für Fusionsentscheide eine Urnenabstimmung eingeführt. Bisher war die Gemeindeversammlung zuständig.
- Die Bestimmungen zu Urnenwahlen und -abstimmungen werden nicht mehr im Organisationsreglement (OgR) geregelt, sondern in einem neuen Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen.
- Die Amtsperiode des Rechnungsprüfungsorgans wird auf vier Jahre verlängert, was einem Revisionszyklus entspricht. Zuvor betrug diese nur zwei Jahre.
- Die Amtszeitbeschränkung wird neu bei vier Mal vier Jahren liegen. Bisher betrug diese drei Mal vier Jahre.
- Schweizer Jugendliche zwischen dem 14. und 18. Altersjahr sollen an der Gemeindeversammlung beschränkt mitwirken dürfen. Der Gemeinderat erhofft sich dadurch eine höhere Beteiligung und ein stärkeres Interesse am Geschehen in der Gemeinde Studen.
- Es wird eine Schuldenbremse eingeführt. Diese wird im Detail unter Kapitel 7, Art. 81 ff. im Organisationsreglement (Auflageexemplar) beschrieben. Der Gemeinderat hat bereits vor der reglementarischen Verankerung begonnen, diese umzusetzen.
- Es wird einen Interkommunalen Gemeinderatsausschuss «Bildung» geben, welcher im Sinne einer ständigen Kommission mit Entscheidbefugnis zusätzlich zur Bildungskommission Studen-Aegerten eingesetzt wird. Der interkommunale Gemeinderatsausschuss soll Entscheide von finanzieller Tragweite im Rahmen des Budgets fällen und organisatorische Themen auf Antrag der Bildungskommission fassen können.
Aus der Versammlung wurde der Antrag gestellt, die Mitwirkung an Gemeindeversammlungen soll für alle Jugendlichen möglich und nicht nur der Schweizer Jugend vorbehalten sein. Im betreffenden Artikel soll das Wort «Schweizer» gestrichen werden. Dieser Antrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.
Das Organisationsreglement wurde mit grossmehrheitlicher Zustimmung genehmigt und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Martin Gehri, Ressortvorsteher Jugend, Kultur, Freizeit und Sport, konnte zum Schluss Mia Reber für ihre sportlichen Leistungen in den Jahren 2024 sowie 2025 ehren. Letztes Jahr konnte Mia ihren Schweizer Meister Titel im Volleyball in der Kategorie der SAR-Teams feiern und dieses Jahr kam der U20 Women Swiss Championship 2025 Titel hinzu. Der Gemeinderat gratuliert zu diesen tollen Leistungen und wünscht bereits jetzt gutes Gelingen und viel Erfolg für die nächste Saison.
Der Gemeinderat Studen