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Anmeldung

Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern zur Niederlassung

Schweizerinnen und Schweizer, die mit der Absicht des dauernden Verbleibs in eine Gemeinde einziehen oder dort den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen begründen, müssen sich innert 14 Tagen bei unserer Einwohnerkontrolle zur Niederlassung anmelden. Dies kann entweder persönlich am Schalter oder via Online-Plattform eUmzug erfolgen. 

Der e-Umzug setzt voraus, dass auch die Wegzugsgemeinde am System "e-Umzug" angeschlossen ist. Dies müsste inzwischen mehrheitlich der Fall sein. Andernfalls werden Sie von der Plattform darüber informiert. 

Falls Sie eine persönliche Anmeldung bevorzugen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 

  • Identitätskarte, Pass oder Führerausweis sämtlicher Familienmitglieder
  • Krankenkassen-Karte (Grundversicherung KVG) sämtlicher Familienmitglieder
  • falls Sie einen Hund haben: Impfbüchlein des Hundes

Der Heimatschein wurde im Kanton Bern per 1. Februar 2024 abgeschafft. Die Gemeinden können die Personenstandsdaten nun direkt bei den Zivilstandsämtern abfragen.

Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern

 Ausländerinnen und Ausländer, die eine Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung benötigen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen, spätestens aber vor dem Stellenantritt, auf der Gemeindeverwaltung anmelden. Mitzubringen sind:

  • ausländischer Pass
  • Aufenthalts- oder Niederlassungsausweis (falls schon vorhanden)
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenkasssenkarte (falls schon vorhanden)
  • Eheschein (falls verheiratet)
  • Geburtsschein der Kinder
  • Impfausweis des Hundes 

Ausländerinnen und Ausländer, die bereits Wohnsitz in der Schweiz haben, können sich ebenfalls mittels eUmzug an- und abmelden. Je nach Aufenthaltsstatus gibt es einige Einschränkungen. Diese findet man im Anhang zum Einführungsgesetz über das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG).

eUmzugCH

Video

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Für die rechtzeitige Anmeldung von Minderjährigen und von Personen unter Beistandschaft ist die gesetzliche Vertretung (Eltern, Beistand usw.) verantwortlich.

Abmeldung

Sowohl Schweizerinnen und Schweizer als auch Ausländerinnnen und Ausländer, die aus Studen wegziehen, haben sich bis spätestens am letzten Tag ihres Aufenthalts auf der Gemeindeverwaltung abzumelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder via Online-Plattform eUmzug erfolgen. Abmeldungen ins Ausland sind nur durch persönliche Vorsprache am Schalter möglich.

Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen.
- Niederlassungsausweis (falls noch vorhanden)
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (gilt für ausländische Staatsangehörige)
- Neue Wohnadresse

Willkommen in Studen

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Willkommen in Studen

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